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Wie viele Krankenkassen blinden Menschen die Butter vom Brot nehmen

Bei Schulungen für „Lebenspraktische Fähigkeiten“ bleiben Sehbehinderte oft auf den Kosten sitzen. Dies muss sich ändern, fordern Selbsthilfeverbände zum Tag des Butterbrots.

Brot mit Messer buttern
Mit Sehbehinderung können selbst Kleinigkeiten eine Herausforderung sein: Zum Beispiel die Zubereitung eines Butterbrots. (Foto: Shutterstock)

Blinde Menschen tun viel dafür, um ihr Leben selbstständig und autonom zu bewältigen. Doch oft werden ihnen Steine in den Weg gelegt, beklagen der Blinden- und Sehbehindertenverein (BSVH) und das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e.V.) Zum heutigen Tag des Butterbrots fordern sie Verbesserungen und verlässliche Kostenübernahme.

Blindheit und Sehbehinderung sind typische Alterserkrankungen. Sie kommen in der Regel spät im Leben und das Erste, was man merkt: Die kleinen Dinge des Alltags fordern plötzlich große Aufmerksamkeit. Man muss neu lernen, eine Tasse Kaffee einzugießen, die richtige Kleidung im Schrank zu finden, die Tiefkühlware zu beschriften, so dass man findet, was man sucht. Und in diese Reihe gehört auch das Butterbrot, das man sich selbst schmieren können will.

Schulung für mehr Selbstbestimmung

Die passende Schulung dazu wird mit drei Buchstaben abgekürzt: LPF – Lebenspraktische Fähigkeiten. Wer das Training durchläuft, lernt zum Beispiel, wieder mit Messer und Gabel zu essen, Ordnung in den Kleiderschrank zu bringen, eine Unterschrift zu leisten, die Wohnung sauber zu halten. Für viele ist es der Schlüssel zu mehr Selbstbestimmung und Lebensqualität.

Je früher die Schulung einsetzt, desto besser können außerdem Assistenz- und Pflegebedarf, Unfälle im Haushalt oder belastende Abhängigkeiten von Angehörigen reduziert werden. Doch um die Übernahme der Kosten müssen Interessierte regelmäßig streiten.

LPF-Kurse sind nur Kann-Leistung

Einen einfachen Rechtsanspruch auf die LPF-Schulung gegenüber den Krankenkassen gibt es nicht. Sie ist lediglich eine Kann-Leistung. Und wenn sie gewährt wurde, erfährt man nicht selten im nächsten Schritt, dass die regulären Stundensätze für die Rehafachkraft nur zum Teil übernommen werden.

Gegen die Praxis der Antragsablehnung und die Folgen für die Betroffenen, die sich für ihre Autonomie im Alltag stark machen, protestiert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und fordert Abhilfe und Reformen. LPF-Schulungen seien keine Wohltaten. Sichere Kostenübernahme für alle sei vielmehr im besten Interesse der Versichertengemeinschaft: Maßnahmen, die die Selbstständigkeit stärken und stützen, entlasten die Kostenträger.

(RP/PM)

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