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Warum brechen Menschen mit Behinderung häufiger ihr Studium ab?

Die Universität Kassel will dieser Frage im Rahmen einer Studie nachgehen und Maßnahmen identifizieren, die dieser Entwicklung entgegenwirken.

E-Rollstuhl an einem barrierefreien Sitzplatz im Vorlesungssaal.
Nicht nur der Hörsaal, sondern auch die Lehr- und Lernumgebung müssen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit barrierefrei sein. (Foto: Uni Kassel)

„Fast 11 Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen sind von einer oder mehreren Formen gesundheitlicher Beeinträchtigung betroffen. Im internationalen Vergleich hat gerade Deutschland ein Problem mit Studienabbrüchen. Obwohl großes Interesse daran besteht, Studienabbrüche zu verhindern, herrscht über Studienabbrüche im Zusammenhang mit Gesundheit noch eine Lücke in der Forschung,“, erklärt Prof. Dr. Alfons Hollederer, Professor für Theorie und Empirie des Gesundheitswesens an der Universität Kassel. Diese Lücke soll das neue Forschungsprojekt der Universität „ErfolgInklusiv – Studienerfolg bei Krankheit und Behinderung durch Nachteilsausgleich, Beratung, Gesundheitsförderung und Inklusion“ schließen.

Die Wissenschaftler untersuchen den Studienerfolg von Studierenden mit chronischer Krankheit und Behinderung am Beispiel der Universität Kassel. Dazu analysieren sie die Wirksamkeit des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen, von psychosozialer Beratung, Gesundheitsförderung, behinderungsbezogenen Sozialleistungen und sozialen Netzwerken von Studierenden auf den Studienerfolg bzw. Studienabbruch.

Für die Studie sollen Ende des Wintersemesters 2021/2022 alle knapp 25.000 Studierenden der Universität Kassel befragt werden. Eine zweite Befragung ist zu einem weiteren Messzeitpunkt geplant. Parallel dazu läuft drei Jahre lang eine rechts-soziologische Analyse.

Präventionspotential finden und entfalten

Durch die Ergebnisse der Studie möchten die Wissenschaftler hilfreiche Instrumente für die Studierenden ableiten, die von Dozenten zielführend eingesetzt werden können.

„Es gibt zwar bereits Instrumente zum Nachteilsausgleich, diese sind aber aus fachlicher Sicht wenig standardisiert. Studierende mit Sehbehinderung brauchen zum Beispiel eine andere Unterstützung als Studierende mit einer psychischen Krankheit“,

erklärt Hollederer. Die Studie soll somit auch für die Herausforderungen Studierender mit Behinderung sensibilisieren.

„Wir verbinden die wissenschaftliche Stärke der Uni Kassel aus der Gesundheitswissenschaft, der Hochschulforschung und dem Teilhabe- und Gesundheitsrecht“,

betont Hollederer. Er wird an seinem Fachgebiet die quantitativ empirische Befragung übernehmen. Dr. Shweta Mishra vom International Centre for Higher Education Research Kassel konzentriert sich auf die qualitative Analyse der Befragung und international vergleichende Aspekte. Prof. Dr. Felix Welti vom Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung übernimmt die Recherche und Analyse des deutschen und hessischen Rechts für Studierende mit Behinderung und seiner Umsetzung.

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat hier in den letzten Jahren neue Impulse gesetzt. Welti ist als Beauftragter der Universität Kassel für Studium und Behinderung und Beiratsmitglied der Informationsstelle Behinderung und Studium beim Deutschen Studentenwerk auch praktisch mit der Arbeit für ein barrierefreies Studium befasst.

Das Projekt wird in der BMBF-Förderlinie „Studienerfolg und Studienabbruch“ der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WIHO) in Höhe von 582.654 Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren gefördert.

(RP/PM)

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