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Gesellschaft & Politik

Vom Schicksal junger Menschen in Behinderteneinrichtungen der DDR

Eine Filmreihe arbeitet ein düsteres Kapitel der Geschichte auf: Die Anstalten „waren totalitäre Institutionen, die das gesamte Leben der Kinder und Jugendlichen kontrollierten“.

Werkzeuge für die Holzbearbeitung
Holzwerkzeuge – ein Screenshot aus dem ersten Film der Reihe „Trotzdem ICH“ (das vollständige Video finden Sie unterhalb des Berichts)

Mit einer Filmreihe will die Brandenburger Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur und der Landesverband Lebenshilfe auf das Schicksal junger Menschen in Behinderten-Einrichtungen der DDR aufmerksam machen. „Die Behinderten-Einrichtungen waren totalitäre Institutionen, die das gesamte Leben der Kinder und Jugendlichen kontrollierten“, sagte die Landesbeauftragte Maria Nooke am Montag bei der Vorstellung der Filmreihe „Trotzdem ICH“. Viele Betroffene litten auch heute noch unter den traumatischen Erlebnissen in diesen Einrichtungen.

Einer der fünf Filme zeigt den geistig behinderten Holzbildhauer Peter, der über seinen Aufenthalt in der psychiatrischen Einrichtung in Ueckermünde (Mecklenburg-Vorpommern) spricht. „Ein schrecklicher Ort“, sagt er. „Wir wurden von den Betreuern geprügelt.“ Zu Wort kommen in den Filmen auch Unterstützer der Lebenshilfe und Experten, die über die Lage von Kindern und Jugendlichen in den psychiatrischen Einrichtungen berichten. Die Filme sind auf der Webseite der Landesbeauftragten abzurufen und sollen auch bei Diskussionsveranstaltungen gezeigt werden.

Bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben sich bis zum Ende der Frist Ende Juni nach Angaben von Nooke knapp 2500 Menschen gemeldet, die als Kinder und Jugendliche in Heimen und psychiatrischen Kliniken Leid und Unrecht erfahren haben. Bei der Beratungsstelle der Landesbeauftragten in Potsdam wurden den Angaben zufolge bislang fast 1700 Betroffene beraten. An mehr als 1500 Menschen seien finanzielle Unterstützungen im Gesamtwert von 16 Millionen Euro gezahlt worden.

Wer glaubhaft von Leid und Unrecht betroffen war, erhielt eine einmalige Pauschale von 9000 Euro. Wenn ein Kind zwischen 14 und 18 Jahren in der Psychiatrie oder einer Behinderteneinrichtung gearbeitet hat, können einmalig bis zu 5000 Euro gezahlt werden, falls diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wird.

(RP/dpa)

„Trotzdem ICH“: Die fünf Filme

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