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Verschwörungstheoretiker verunglimpfen das Wahlrecht blinder Menschen

In den sozialen Medien wird verbreitet, dass gelochte Stimmzettel nicht gültig sind und ein großer Wahlbetrug bevorsteht. Warum das unsinnig ist.

Briefwahlunterlagen
(Foto: Shutterstock)

Stimmzettel haben eine abgeschnittene Ecke oder ein Loch – aus einem praktischen Grund: Das hilft blinden und sehbehinderten Menschen beim Wählen. Trotzdem heißt es von bestimmter Seite regelmäßig, eine solche Stimme werde nicht gezählt – um die Mär vom großen Wahlbetrug zu verbreiten.

Das Loch im Stimmzettel – oder die abgeschnittene Ecke – sorgt dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen selbstständig wählen können. „Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten“, heißt es in der Bundeswahlordnung.

Damit niemand nachvollziehen kann, wer wie abgestimmt hat, sind alle Stimmzettel so beschaffen. Durch die Markierung könne das Blatt richtig herum in eine Schablone gelegt werden, „mit deren Hilfe Blinde eigenständig den Wahlzettel ausfüllen können“, erklärt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.

Die Briefwahl startet am 16. August. Die Unterlagen zur Teilnahme können bei der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnortes bis spätestens 24. September (18.00 Uhr) beantragt werden. Es muss kein Grund für den Antrag genannt werden.

Alles korrekt: Stimmzettel mit Loch (Foto: IWN)

(RP/dpa)

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