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Verschweigen Behindertenwerkstätten absichtlich Förderinstrumente für den ersten Arbeitsmarkt?

Tausende Thüringer arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Seit vier Jahren können sie mit staatlicher Förderung in einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt wechseln. Aber das tun nur wenige. Warum?

Karola Stange
Karola Stange (Die Linke) im Thüringer Landtag. (Pressefoto)

In Thüringen nutzen nach Angaben der Linke-Landtagsfraktion bislang nur wenige Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, mit staatlicher Förderung aus sogenannten geschützten Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Das dafür vorgesehene sogenannte Budget für Arbeit sei seit seiner Einführung 2018 lediglich von 37 Menschen genutzt worden, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. Allerdings hätten landesweit etwa 9000 Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte einen solchen Antrag stellen können, sagte die Landtagsabgeordnete Karola Stange am Donnerstag in Erfurt.

Es sei offenkundig, dass dieses Förderinstrument zu wenig bekannt sei, schätzte sie ein. Ähnlich äußerte sich die Liga der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Über das Budget für Arbeit können Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigen. In Thüringen können maximal etwa 1300 Euro Förderung gezahlt werden.

Menschen mit Behinderung nicht über Förderinstrumente informiert

Viele in Behindertenwerkstätten beschäftigte Menschen wüssten nicht, dass es mit diesem Budget eine Möglichkeit für sie gebe, diese zu verlassen, sagte der Geschäftsleiter der Liga, Alexander Brick. Oftmals sei es auch nicht im Interesse der Werkstätten, dieses Instrument allzu bekannt zu machen. Immerhin würden ihnen dann vielleicht selbst Mitarbeiter fehlen. „Das kann ich niemandem verübeln“, sagte Brick. Auch die Werkstätten seien Unternehmen, die langfristig planen wollten. Dennoch sei es im Sinne der Wahlfreiheit von Behinderten, wenn sie wüssten, dass es staatliche Hilfen für ihre Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt gebe.

Nach Angaben des Sozialministeriums sind jene Menschen, die mithilfe des Förderinstruments den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt gewagt haben, heute in ganz unterschiedlichen Branchen tätig, etwa in der Landschaftspflege, der Gebäudereinigung und der Hauswirtschaft.

(RP/dpa/th)

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1 Kommentar

1 Comment

  1. Carmen

    20. April 2022 um 9:36

    Es ist ein Skandal, dass Menschen mit Behinderungen künstlich in diesen Einrichtungen gehalten werden. Werkstätten dürften keine Unternehmen sein, die mit dem 1. Arbeitsmarkt konkurrieren. Es muss endlich eine größere Debatte geführt werden, die bestimmte Vorgänge offen legt.

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