Der Sozialverband VdK Deutschland will mit einer Verfassungsklage eine Erhöhung des Pflegegelds für die Pflege zu Hause erreichen. Die Koalition habe eine Erhöhung der Leistung an Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen daheim gepflegt werden, um fünf Prozent versprochen, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Montag in Berlin.
„An den Menschen wurde wieder einmal der Rotstift angelegt.“
Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro sei bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt worden. Laut VdK sollte eigentlich der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Tatsächlich hatte die Regierung in Vorentwürfen für die Reform eine fünfprozentige Erhöhung des Pflegegelds geplant. Laut VdK wurden mit dem Geld dann aber Eigenanteile in der stationären Pflege bezuschusst. Der Verband sieht darin den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt.
Das Pflegegeld – beim höchsten Pflegegrad maximal 901 Euro im Monat – wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. In der Regel wird das Geld an die betreuenden Personen weitergegeben.
Von der Politik übergangen
Bentele warf den Parteien vor, Pflege im Wahlkampf stiefmütterlich zu behandeln. Insbesondere das Schicksal der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen zu Hause sei „ein absolut politisch vergessenes Thema, obwohl 80 Prozent der Menschen zu Hause gepflegt werden“.
Die Corona-Pandemie belastet die Pflegebedürftigen und Angehörigen zu Hause laut einer neuen Studie im Auftrag des VdK besonders stark. So hätten 76 Prozent der Pflegebedürftigen gefürchtet, an Corona zu erkranken und an Spätfolgen zu leiden. Auch 72 Prozent der Angehörigen teilten diese Angst.
(RP/dpa)

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