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Verbraucherzentrale warnt: Pflegehilfsmittelangebote prüfen

Derzeit bieten unseriöse Firmen vermeintlich kostenlose Pflegehilfsmittel per Brief oder am Telefon an. Wie Sie sich schützen können.

Briefkästen mit Werbung
(Foto: Shutterstock)

Das Angebot klingt eigentlich gut: Eine zuzahlungsfreie „Pflegehilfsmittelbox“ wird per Brief von einem offiziell klingenden Unternehmen angeboten – und das ganz ohne Zuzahlung. Das Formular muss nur mit einigen Daten wie etwa Geburtsdatum, Pflegekasse, Versichertennummer oder Pflegegrad und Betreuungsstatus ergänzt und abgeschickt werden.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen sind solche Angebote allerdings oft nicht seriös. Zum einen, weil die Anbieter häufig den Anschein erwecken, im Auftrag oder in Abstimmung mit der eigenen Pflegekasse zu handeln. Zum anderen weil die Preise der Pflegehilfsmittel nicht ausgewiesen sind. Betroffene schließen also einen Kaufvertrag ab, ohne den Inhalt überblicken zu können.

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Pflegehilfsmittel sind zuzahlungsfrei

Grundsätzlich haben Pflegebedürftige bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch der Verbraucherzentrale zufolge derzeit Anspruch auf die maximale Erstattung von 60 Euro pro Monat – ab Januar 2022 sind es 40 Euro. Außerdem müssen bei diesen Pflegehilfsmitteln keine Zuzahlungen geleistet werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind etwa saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Der Rat der Verbraucherschützer: Wer einen Brief oder am Telefon entsprechende Angebote bekommt, sollte keine Auskünfte zu seinen finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen geben – weder telefonisch noch schriftlich. Wer sich von einer bereits getätigten Bestellung lösen möchte, sollte rechtzeitig von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

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Unerlaubte Werbeanrufe können gemeldet werden

Wichtig zu wissen: Werden Verbraucherinnen oder Verbraucher ohne vorherige Einwilligung angerufen, ist dies rechtswidrig. Betroffene können gegen den jeweiligen Anbieter Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen. Das Beschwerdeformular kann per Post, per Fax oder als E-Mail eingereicht werden.

(RP/dpa/tmn)

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