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Urteil: Schwerbehinderten-
ausweis in aller Regel befristet

Der Nachweis gilt nicht ewig. Das gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde – aus einem einfachen Grund, wie ein Gericht jetzt entschied.

Befristete Schwerbehindertenausweise gelten für höchstens fünf Jahre. (Foto: Andrea Warnecke/dpa)
Befristete Schwerbehindertenausweise gelten für höchstens fünf Jahre. (Foto: Andrea Warnecke/dpa)

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Der Ausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden. Das gilt laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn der GdB unbefristet festgestellt wurde (Az.: L 8 SB 2527/21). Auf diese Entscheidung weist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hin.

Hintergrund der Befristung ist laut Gericht, dass so künftige Veränderungen des Gesundheitszustandes berücksichtigt werden können.

Klägerin hatte mehrere Erkrankungen

Geklagt hatte eine Frau, die unter anderem an funktionellen Organbeschwerden, einem Herzklappenfehler, einer Depression und Bronchialasthma erkrankt war. Bei ihr war zunächst ein GdB von 30 festgestellt worden – zu wenig für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

Gegen diese Entscheidung zog sie vor Gericht. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligten darauf, dass bei der Klägerin seit Sommer 2020 ein GdB von 60 vorläge. Der Schwerbehindertenausweis, der ihr daraufhin ausgestellt wurde, wurde bis Januar 2026 befristet.

Klage gegen die Befristung blieb erfolglos

Dagegen klagte die Frau. Sie vertrat die Position, dass dem gerichtlichen Vergleich keine Befristung zu entnehmen sei. Zudem sei für sie Voraussetzung für den Vergleichsschluss gewesen, dass sie den GdB von 60 und somit auch den Schwerbehindertenausweis unbefristet erhalte, begründete die Frau.

Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg blieb erfolglos. Das Gericht betonte, ein behinderter Mensch habe keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis als Folge eines unbefristeten Grades des Behinderung.

(RP/dpa/tmn)

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2 Kommentare

2 Comments

  1. Jean-Jacques Sarton

    4. April 2022 um 13:06

    Die Ausweise können wohl unbefristet erteilt werden. Man kann nicht erwarten, dass ein Beinamputierte sich als Salamander entpuppt. Entsprechenden gilt auch bei chronisch progrediente Erkrankungen wie beispielsweise eine atypische Parkinson.

    • Doro Schmitz

      4. April 2022 um 13:50

      Oder eine irreversible Erblindung! Die erblindete Person benötigt für die immer wiederkehrende Beantragung eines solchen Ausweises immer die Hilfe eines anderen. Ein unbefristeter Ausweis wäre hilfreich, um es mit freundlichen Worten zu sagen.

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