Connect with us

Sie suchen ein bestimmtes Thema?

Best of

Ursula von der Leyen und 500 Millionen Euro für die Jagd auf behinderte Menschen

Eigentlich wollte der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA) nur wissen, wie der Staat sein Geld ausgibt, um die Bürokratie aufrecht zu erhalten, musste dann aber feststellen: „Deutschland wird von Unwissenden regiert!“.

Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen (CDU) ist Bundesministerin für Arbeit und Soziales (Pressefoto)
Auch auf dem ROLLINGPLANET vergeht die Zeit rasend schnell. In unserer Rubrik „Best of“ veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge, die schon einige Jahre alt sind – aber die wir immer noch lesenswert finden oder/und die über ein wichtiges Thema oder Ereignis berichten.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 24. März 2012.

ROLLINGPLANET veröffentlicht die ForseA-Anklage gegen die Verschwendung von Steuergeldern.

Der widerrechtlich eingezogene Einkommens- und Vermögensanteil behinderter Menschen mit Assistenzbedarf entspricht – bezogen auf die Gesamtaufwendungen – dem Verhältnis einer Zigarettenschachtel (12 Millionen €) zur Höhe des Kölner Doms (15 700 Millionen €).

Um diese 12 Millionen jährlich einzusparen, um behinderte Menschen und ihre Angehörigen zu drangsalieren, um Familien von Menschen mit Behinderung zu zerstören oder zu verhindern (natürlich nicht mit Absicht, jedoch trotz Kenntnis der Umstände durch Untätigkeit billigend in Kauf genommen!), investiert unser Staat jährlich mindestens 500 Millionen Euro.

Wo ist der Sachverstand?

Euro-Rettung, Atomausstieg, ACTA-Abkommen, Reform der Pflegeversicherung: Unsere Regierung ist derzeit schwer gefordert. Zugleich versucht sie uns glaubhaft zu machen, dass sie all die komplexen Themen mit größtem Sachverstand angeht. Doch ist das wirklich der Fall?

Wie geht es zu in einem Ministerium? Werden dort objektive Entscheidungen auf Basis fundierter, wissenschaftlich erhobener Daten getroffen? Haben die Entscheidungsträger das notwendige Know-How? Werden Informationslücken konsequent geschlossen?

ForseA wagt den exemplarischen Blick in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, unter der Führung von Ursula von der Leyen. Frau Ministerin von der Leyen ist durchaus bekannt für markige Zitate wie „Die Regelungswut der Deutschen ist abenteuerlich.“

Lässt uns das hoffen, dass Bürokratieabbau – vor allem wenn Bürokratie nur kostet und nichts bringt – einen hohen Stellenwert im BMAS genießt? Die Antwort lautet: Fehlanzeige!

Im Dezember 2011 wusste ForseA Unglaubliches zu berichten. Sage und schreibe 488 Mio. Euro Steuergelder werden jährlich durch die Erhebung eines Kostenbeitrags aus Einkommen und Vermögen von ambulant lebenden Leistungsempfängern, die Eingliederungshilfe und/oder Hilfe zur Pflege beziehen, verschleudert. Ist das möglich? Was steckt hinter dieser Meldung?

Zahlen sind nachvollziehbar

ForseA konnte auf Basis der Datenerhebung des Statistischen Bundesamts belegen, dass es im Jahr 2008 insgesamt 391.000 ambulant lebende Eingliederungshilfe- und Hilfe-zur-Pflege-Leistungsempfänger gab. Diese leisteten aufgrund der erhaltenen Leistungen einen Kostenbeitrag in Höhe von 12 Mio. Euro. Zugleich stellte sich ForseA die Frage, wie hoch der Verwaltungsaufwand sein möge, um diesen vergleichsweise geringen Betrag einzutreiben. Dabei kam man zu folgendem überraschenden Ergebnis: Die alljährliche Überprüfung der 391.000 Leistungsempfänger beansprucht mindestens zwei Arbeitstage eines Sachbearbeiters pro Leistungsberechtigten und verschlingt insgesamt geschätzt rund 500 Mio. Euro.

Beeindruckt von dieser exorbitant großen Zahl hat sich ForseA umgehend an das BMAS gewandt und auf die erschreckende Unwirtschaftlichkeit der Kostenbeitragserhebung hingewiesen.

Wohl wissend, dass es sich bei den 500 Mio. Euro Verwaltungskosten lediglich um eine Schätzung handelt, erhoffte man sich gerade vom BMAS konkrete Zahlen. Denn eines ist klar: Läge die ForseA-Schätzung selbst um 50% neben den tatsächlichen Verwaltungskosten, so wären diese dennoch so hoch, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht einmal annähernd eingehalten werden könnte.

Mysterien aus dem Ministerium

Doch aus dem Ministerium erfährt man Überraschendes: „Zu dem … vermuteten Verwaltungsaufwand für die Berechnung der Eigenbeteiligung der Leistungsbezieher liefert die amtliche Eingliederungshilfe überhaupt keine Zahlen, weil dort Verwaltungsausgaben gar nicht erfasst werden.“

Die rechte Hand Ursula von der Leyens, Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe – zuständig für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, jedoch nicht für Sozialhilfe und die Belange behinderter Menschen –, weiß zu verkünden: „Der Bundesregierung liegen keine derartigen Daten vor. Da die Sozialhilfe von den Ländern und Kommunen als eigene Angelegenheit durchgeführt wird, hat der Bund gerade in Bezug auf den für die Durchführung erforderlichen Verwaltungsaufwand weder Einflussmöglichkeiten noch Kenntnisse.“

Zweiter Anlauf in den Bundesländern

Nun denn, dann werden wohl die Länder weiterhelfen können: „Zur Höhe der Kosten des Verwaltungsaufwands für die erforderliche Bedürftigkeitsprüfung ist der Staatsregierung (Freistaat Sachsen) nichts bekannt.“ Einen Handlungsbedarf sieht man in Sachsen ebenso wenig wie im Bundesministerium und andernorts. Ob das muntere Treiben der Behörden nun wirtschaftlich ist oder nicht – keinen interessiert es.

Also zu den Steuerwächtern!

Der Bundesrechnungshof: „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gewähren die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe… Da der Bund weder an den Aufwendungen für die Eingliederungshilfe noch an den Verwaltungskosten beteiligt ist, unterliegen diese Leistungen nicht der Finanzkontrolle durch den Bundesrechnungshof.“

Und wieder in die Länder

Der Landesrechnungshof Berlin: „Vorsorglich erlaube ich mir allerdings anzumerken, dass es ihm [dem Landesrechnungshof] weder möglich ist, in die eigenverantwortliche Tätigkeit der Verwaltung – geschweige denn des Bundesgesetzgebers – einzugreifen noch einzelne Bürgerinnen und Bürger bzw. Institutionen in ihren Anliegen gegenüber den staatlichen Gewalten zu unterstützen.“

Der Landesrechnungshof Baden-Württemberg: „Für die Leistungen nach dem SGB XII sind in Baden-Württemberg…in erster Linie die Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der Sozialhilfe verantwortlich. … Da Sie mit Ihrer Anfrage ein eher bundesweit zu sehendes Problem ansprechen, haben wir Ihre Anfrage an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg weitergeleitet.“

Zum Schluss in die Kommunen

Der Landkreis Leipzig: „Die Ausgaben für den Verwaltungsaufwand bzgl. der Anrechnung von Einkommen und Vermögen können nicht gesondert beziffert werden.“ Für Spekulationen hingegen ist man sich nicht zu schade und lässt unverblümt durchblicken, dass es vielmehr um Abschreckung geht: „Der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung … im Rahmen einer Gesetzesänderung bedeutet demnach grundsätzlich eine Fallzahl- und Ausgabensteigerung.“

Und so weiter und so fort…

Fassen wir zusammen: Deutschlandweit herrscht absolute Unkenntnis darüber, wie hoch die Verwaltungskosten zur Erhebung des Kostenbeitrags aus Einkommen und Vermögen von ambulant lebenden Leistungsempfängern sind, wohlgemerkt Leistungsempfänger, die ausschließlich aufgrund ihrer Behinderung auf diese Leistungen angewiesen sind. Weder das Bundesministerium noch die Länder, Kommunen und Landkreise lassen auch nur im Ansatz erkennen, diese Informationslücke schließen zu wollen. Es existiert einzig und allein eine nicht widerlegte Schätzung von ForseA. Ministerin von der Leyen schiebt einen Staatssekretär vor, der zwar Ökonom ist, aber in den relevanten Arbeitsbereichen Sozialhilfe und Belange behinderter Menschen keinerlei Know-How mit sich bringt. Als Ökonom sollte zwar Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in der Lage sein, die Berechnungen ForseAs nachvollziehen zu können, doch seither ist von ihm nichts mehr zu hören. Und Ursula von der Leyen? Sonst gerne für ein Zitat zu haben, schweigt sie dieses Mal trotz weiterer Nachfrage. Derweil steigen die Verwaltungskosten völlig unnötig ins Unermessliche und viel schlimmer, es geht dabei wertvolle Lebenszeit der Betroffenen unwiederbringlich verloren!

Also doch, Zweifel sind unangebracht!

Ja, Deutschland wird von Unwissenden regiert. Oder gibt es andere Gründe, die dieses Nicht-Handeln erklären könnten? Muss man sich damit abfinden, auch wenn jährlich 488 Mio. Euro verschwendet werden? Ist es vertretbar, dass diese Unwissenheit Menschen mit Behinderungen diskriminiert und sie ihres Einkommens und Vermögens beraubt, eine adäquate Altersvorsorge verhindert und Partnerschaft und Familie unmöglich macht? Handelt ein Staat ethisch verantwortlich, wenn der Kostenbeitrag aus Einkommen und Vermögen als Abschreckungsinstrument gegen Leistungsberechtigte eingesetzt wird, die ihre Bedarfe geltend machen sollten und stattdessen ein Leben in Unterversorgung führen müssen? Nein!

Frau Ministerin von der Leyen, schauen Sie hin und nicht weg! Sie stehen in der Verantwortung und sind gefordert: Gemeinsam mit den Ländern müssen Sie sofort die Einkommens- und Vermögensanrechnung aussetzen.

Ganz nebenbei erfüllen Sie damit auch einen kleinen Teil der von der Bundesregierung unterschriebenen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Aus dieser Verantwortung werden wir Sie nicht entlassen.

(RP/PM)

Veröffentlicht auf

ROLLINGPLANET ist seit 2012 Deutschlands Onlinemagazin für Menschen mit Behinderung und alle anderen. ROLLINGPLANET ist ein Non-Profit-Projekt, realisiert vom Verein Menschen, Medien und Inklusion e.V., München. Mehr über unser Team erfahren Sie hier.

Kommentieren

Leave a Reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Werbung
Werbung
Werbung

LESETIPPS

Werbung

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN