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Uber wie Ubel? US-Regierung verklagt Fahrdienstvermittler wegen Diskriminierung

Hopp, hopp: Ab 120 Sekunden Verspätung am Treffpunkt wird eine Gebühr fällig. Ein Gericht muss entscheiden: Werden dadurch Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benachteiligt?

Uber Logo
(Foto: Shutterstock)

Die US-Regierung hat wegen angeblicher Diskriminierung von Menschen mit Behinderung Klage gegen den Fahrdienstvermittler Uber eingereicht. Der Taxi-Rivale habe Passagiere benachteiligt, die aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen länger zum Einsteigen in ein Auto brauchten, teilte das Justizministerium am Mittwoch in Washington mit.

Uber ist sich keiner Schuld bewusst

Konkret gehe es um eine Gebühr, die Uber berechne, wenn Fahrer nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt mehr als zwei Minuten warten müssen. Diese Regel sei etwa für Rollstuhlfahrer ungerecht und hätte von Uber angepasst werden müssen, so das Ministerium. Da dies nicht geschehen sei, habe Uber gegen das zum Schutz von Menschen mit Behinderung erlassene Bundesgesetz „Americans with Disabilities Act“ verstoßen.

Das Unternehmen wies den Vorwurf in einer Stellungnahme zurück. Die Gebühren würden bei Verspätung zwar allen Fahrgästen in Rechnung gestellt – allerdings nicht, wenn diese schon am vereinbarten Treffpunkt erschienen seien und dort länger zum Einstieg ins Fahrzeug bräuchten. Uber erklärte, sich seiner Verantwortung bewusst zu sein. Die Klage der Regierung sei „überraschend und enttäuschend“.

(RP/dpa)

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