Zum 1. Januar 2022 ist der gesamte öffentliche Nahverkehr (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Fähren) vollständig barrierefrei herzustellen. So wurde es zum 1. Januar 2013 im § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz festgelegt. Nur in konkreten Fällen und mit Nennung eines Zielhorizontes und der noch offenen (Bau-)Maßnahmen wären Ausnahmen zulässig. Darauf verweist der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) mit Sitz Berlin.
Der DBV hat in den vergangenen Wochen bundesweit 62 Nahverkehrspläne ausgewertet, ob die vollständige Barrierefreiheit bis zu dem gesetzten Termin erfüllt wird. Der Verband kommt zu dem Schluss:
„Kein einziger Landkreis, keine einzige Stadt und kein Amt wird dieses Ziel erreichen. Auch wenn die 62 Pläne nicht repräsentativ sind, zeigt es doch eine Tendenz: Inklusion, Barrierefreiheit und die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention spielt in Deutschland keine Rolle. Stattdessen berufen sie sich darauf, dass ,vollständige Barrierefreiheit‘ ein ,unbestimmter Rechtsbegriff‘ und das Ziel sowieso nicht in neun Jahren zu erreichen sei.“
Die Auswertung mit den Einzelergebnissen findet sich im im Internet auf der Webseite des Bahnkunden-Verbandes.
Übersicht des Bahnkunden-Verbandes
(RP/PM)

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