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Teilhabe ist Menschenrecht und keine Verhandlungsmasse: Selbstbestimmung verteidigen, Rückschritte stoppen!

Ein gemeinsames Positionspapier der Zentren für Selbstbestimmtes Leben (ZsL®) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) betont den fundamentalen Wert der Wahrung von Menschenrechten in einer Zeit des Erstarkens rechtsextremen Denkens: Das Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe drohe nun einem moralisch orientierungslos gewordenen Sparwillen zum Opfer zu fallen.

Aufmacherfoto bei der Petition „Friedrich Merz, kürzen Sie nicht bei der Teilhabe! #TeilhabeIstKeinLuxus“ auf Change.org.

Das Positionspapier „Teilhabe ist Menschenrecht und keine Verhandlungsmasse“ der Zentren für Selbstbestimmtes Leben (ZsL®) und ihrer Dachorganisation Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) thematisiert die Gefährdung inklusiver Strukturen und Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch aktuelle politische Diskussionen. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Menschen mit Behinderungen ein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe haben. Dieses Recht ist nicht nur in der UN-BRK, sondern auch im Grundgesetz verankert. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in den vergangenen Jahren als Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft bezeichnet, weil es die Personenzentrierung und das Prinzip „Teilhabe vor Pflege“ gestärkt hat.

Das Papier warnt jedoch vor einer schleichenden Rückabwicklung dieser Fortschritte. Politische Vorschläge, die unter Begriffen wie „Bürokratieabbau“, „Entbürokratisierung“ oder „Komplexitätsreduktion“ firmieren, bergen laut ISL die Gefahr, dass zentrale Errungenschaften der Inklusion aufgeweicht werden. So steht im Raum, dass Entscheidungen über Leistungen künftig wieder stärker an Kosten, Zumutbarkeit oder externen Einschätzungen ausgerichtet werden – und weniger an den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Menschen. Diese Tendenzen werden nicht nur aus rechtsextremen Kreisen, sondern zunehmend auch aus konservativen politischen Lagern befeuert. Die Diskussion um angeblich zu hohe Kosten in der Eingliederungshilfe wird dabei als zentrales Argument genutzt, obwohl Analysen zeigen, dass Kostensteigerungen nicht allein auf erweiterte Leistungen für Menschen mit Behinderungen zurückzuführen sind.

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Aus dem Positionspapier

Wir fordern: Ausbau der menschenrechtlichen Verpflichtungen statt deren Aushöhlung

  1. Stopp jeder Rückkehr zur Fürsorgelogik und stattdessen Erhalt und Ausbau des Prinzips personenzentrierter Leistungen – Menschen mit Behinderungen sind autonome Rechtssubjekte und keine Objekte wohlwollender Fürsorge.
  2. Sicherung der Wahlfreiheit unabhängig vom Unterstützungsbedarf – Unterstützung muss dem Menschen folgen, nicht den Kosten, dem Ort oder der Struktur.
  3. Keine Aufweichung von Standards und Verfahren im Teilhaberecht – diese sichern Rechte, verhindern Willkür und stärken das Vertrauen in das politische System.
  4. Stärkung von Assistenz- und Arbeitgebermodellen – sie sind Grundlage für ein Leben in Würde und Selbstbestimmung.
  5. Keine Entscheidung gegen Verfahren und Leistungen zur Teilhabe aus Spargründen und stattdessen vollständige Umsetzung der UN-BRK sowie der Empfehlungen des UN-Fachausschusses – Menschenrechte kosten Geld und sind nicht verhandelbar.

Das Positionspapier betont, dass Inklusion kein Luxus, sondern ein Menschenrecht ist. Die vorgeschlagenen Kürzungen würden fundamentale Prinzipien verletzen, die in der UN-BRK festgeschrieben sind. Dazu zählen unter anderem das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft, die Sicherung der Wahlfreiheit, der Zugang zu Assistenz und Unterstützungsleistungen sowie der Schutz vor struktureller Diskriminierung. Jede Einschränkung dieser Rechte stellt laut ISL nicht nur einen politischen Richtungswechsel dar, sondern einen klaren Verstoß gegen menschenrechtliche Verpflichtungen, die Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK eingegangen ist.

Als Reaktion fordert die ISL ein klares Bekenntnis zum Ausbau statt zur Aushöhlung der menschenrechtlichen Standards. Gefordert werden insbesondere der Erhalt personenzentrierter Leistungen, die Stärkung von Assistenz- und Arbeitgebermodellen, die Sicherung der Wahlfreiheit unabhängig vom Unterstützungsbedarf sowie die konsequente Umsetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses. Die Organisation warnt ausdrücklich davor, Menschenrechte unter Haushaltsvorbehalt zu stellen oder im Namen vermeintlicher Sparzwänge demokratische Grundprinzipien zu relativieren.

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Das Positionspapier schließt mit dem Appell an Politik und Gesellschaft, sich für die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und einer Rückkehr zur Fürsorgelogik eine klare Absage zu erteilen. Es ruft dazu auf, sich aktiv für den Schutz der UN-BRK und die Sicherung inklusiver Strukturen einzusetzen.

Das vollständige Positionspapier finden Sie unter: isl-ev.de – „Teilhabe ist Menschenrecht und keine Verhandlungsmasse“

Das Positionspapier fordert außerdem auf, diese Petition auf Change.org zu unterzeichnen: Friedrich Merz, kürzen Sie nicht bei der Teilhabe! #TeilhabeIstKeinLuxus

Menschenrechtsinstitut ruft zu einer aktiven Politik für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf

Wollen sich Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierung wehren, stoßen sie auch bei der Justiz auf zahlreiche Barrieren. Aus Sicht des Instituts sind endlich maßgebliche Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen nötig.

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