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Gesellschaft & Politik

Streit um gehörlose ukrainische Flüchtlinge in Berlin

„Sollen aus der Stadt vertrieben werden“: Der Gehörlosenverband Berlin und der Flüchtlingsrat werfen dem Senat respektlosen Umgang vor und spezifische Bedürfnisse zu ignorieren.

Berlin
Berlin, Friedrichstrasse (Foto: Shutterstock)

Um die Unterbringung einer Gruppe gehörloser Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist in Berlin ein Streit entbrannt. Der Gehörlosenverband Berlin und der Flüchtlingsrat warfen dem Senat am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung vor, die bis zu 180 Menschen umfassende Gruppe gegen ihren Willen trennen und in andere Teile Deutschlands bringen zu wollen. Das sei „respektlos“ und ignoriere die spezifischen Bedürfnisse der Menschen. Ihnen sei zugesichert worden, in Berlin bleiben zu dürfen. Stattdessen wolle der Senat die Menschen nun „aus der Stadt vertreiben“.

Die Senatsverwaltung für Soziales wies diese Darstellung in einer Erklärung zurück. Den Menschen sei nicht versprochen worden, in Berlin bleiben zu dürfen. Vielmehr sei der Gruppe angeboten worden, sie nicht auseinanderzureißen und komplett nach Köln zu bringen, weil dort eine gemeinsame Unterbringung in Hotels möglich gewesen sowie Strukturen für Gehörlose vorhanden seien. Dort gebe es ein Gehörlosenzentrum, Kitas und Schulen für Betroffene, auch einen Studiengang für Gehörlose – also gute Bedingungen für schnelle Integration und Einbindung in die dortige „Gehörlosen-Community“.

Gehörlose unter Druck gesetzt?

Leider hätten nur 18 Geflüchtete das Angebot angenommen, so die Sozialverwaltung. Da es nicht möglich gewesen sei, die Hotels in Köln längere Zeit frei zu halten, bestehe es nun leider nicht mehr. „Insofern haben alle, die den Gehörlosen die Weiterfahrt nach Köln ausgeredet haben, mit dazu beigetragen, dass die Option einer gemeinsamen Unterbringung in Hotels in Köln mit Anbindung ans Gehörlosenzentrum unmöglich gemacht wurde. Köln hätte für diese Menschen eine neue Heimat werden können.“

Gehörlosenverband und Flüchtlingsrat forderten, den Verbleib aller Betroffenen in Berlin zu gewährleisten. Stattdessen würden die Gehörlosen unter Druck gesetzt. Sie seien in eine „Unterkunft am Stadtrand mit Vollverpflegung ohne Kochmöglichkeiten“ gebracht worden, zudem sei ihnen Sozialhilfe gekürzt worden. Auch diesen Behauptungen widersprach die Sozialverwaltung.

Senat will Aufgabe nicht alleine meistern

Nach ihrer Ankunft in Berlin kamen die Menschen demnach zunächst übergangsweise in zwei Hotels unter. Der Vertrag mit den Hotels sei aber ausgelaufen. 84 Personen, denen eine gemeinsame Unterbringung wichtig gewesen sei, seien daher am 4. April in einer „Vollversorgungseinrichtung“ des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten in Pankow untergebracht worden, die entsprechende Kapazitäten habe. Die medizinische Versorgung sei gewährleistet. Das Sozialamt Pankow habe den Menschen am 12. April Sozialleistungen zunächst bis zum 18. April gewährt. Andere Gehörlose aus der Gruppe seien offenbar privat untergekommen.

Die Sozialverwaltung erinnerte daran, dass unter den Geflüchteten aus der Ukraine generell viele Schwerkranke, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige seien. Um ihnen mittel- bis langfristig über die Erstversorgung hinaus Integration, Teilhabe und adäquate Betreuung in Deutschland zu ermöglichen, sei die Beteiligung verschiedener Bundesländer notwendig. Berlin könne das nicht allein stemmen. Der Senat habe dazu klare Regeln beschlossen, die für alle gleichermaßen gelten.

Die Vorwürfe des Gehörlosenverbands Berlin e.V. und des Flüchtlingsrats Berlin e.V.

Auszug aus der gemeinsamen Mitteilung

Der beschämende Umgang des Berliner Senats mit den gehörlosen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine muss ein Ende haben. Berlin muss ihren spezifischen Bedarf respektieren und auf eine Verteilung in andere Bundesländer verzichten.

Seit Anfang März lebt eine Gruppe von ca 180 gehörlosen Menschen in Berlin. Sie sind gemeinsam unter schweren Bedingungen aus der Ukraine geflüchtet, darunter viele Kinder und kranke Menschen. Die Gruppe hat schnell Anschluss gefunden an die Berliner Strukturen für gehörlose Menschen. Die Regierende Bürgermeisterin hat ihnen zugesichert, dass sie in Berlin bleiben können. Dennoch erhielten die Menschen am 31. März überraschend die Aufforderung, Berlin binnen drei Tagen zu verlassen. Weil sie dem nicht nachkamen, wurden sie in eine Unterkunft am Stadtrand mit Vollverpflegung ohne Kochmöglichkeiten gebracht und ihnen wurde die Sozialhilfe gekürzt.

„Es ist inakzeptabel, wie die Geflüchteten unter Druck gesetzt werden. Der Senat ignoriert völlig die spezifische Situation der gehörlosen Menschen. Die Gruppe ist ähnlich einer Familie in hohem Maße aufeinander angewiesen, da sie sich nur untereinander in russischer Gebärdensprache verständigen kan. Durch die intensive Unterstützung aus der Berliner Gehöhrlosencommunity konnten die zum Teil schwer traumatisierten Menschen ein Stück Sicherheit und Vertrauen zurückgewinnen. Das wurde durch den respektlosen Umgang des Senats völlig zerstört,“ so Clara Belz, Flüchtlingsbeauftragte des Gehörlosenverbandes Berlin e.V.

Ein 23jähriger aus der Gruppe ergänzt: „Bürgermeisterin Giffey hat uns versprochen, dass wir in Berlin bleiben dürfen und dann schickt Frau Kipping uns weg? Wir fühlen uns gedemütigt und getäuscht.“

„Den Geflüchteten wurden Informationen über die Möglichkeit einer Berlinzuweisung über Arbeit, Wohnung oder Angehörige ebenso vorenthalten wie über den Zugang zu medizinischer Versorgung. Es ist menschenverachtend, dass der Senat die gehörlosen Menschen mit Sachleistungen und Entzug der Sozialhilfe sanktioniert und an dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe ein Exempel statuieren will, um sie aus der Stadt zu vertreiben,“ kommentiert Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.

(RP/dpa/bb)

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