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Stolperfalle E-Scooter: Wie Sie sehbehinderten Menschen helfen

Viele Nutzer stellen die elektrischen Roller ab, wo es ihnen gerade passt: Quer über den Bürgersteig, vor Treppen, an Ampelanlagen. Bei einem Unfall kann es schmerzhaft und teuer werden. Da gilt: Hilfe holen und Beweise sichern – für blinde Menschen nicht immer einfach.

E-Scooter liegen quer über den Bürgersteig
Unbedacht abgestellte E-Scooter werden schnell zur Stolperfalle. (Rolf Vennenbernd/dpa)

Elektrische Tretroller gehören in vielen Städten zum Alltag – Unfälle inklusive. Dabei muss es nicht immer gleich ein direkter Aufprallunfall sein. Auch ein nicht ordnungsgemäß abgestellter Roller kann zur Stolperfalle werden und einen gefährlichen Sturz nach sich ziehen. Auch ROLLINGPLANET-Kolumnist Heiko Kunert hat bereits Erfahrungen mit den Scootern gemacht: E-Roller: Vorsicht Stolpergefahr!

Blinde und sehbehinderte Menschen sind in diesen Fällen besonders gefährdet. Die Frage der Haftung sei in diesen Fällen meist hochproblematisch. Das erklärt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gemeinsam mit anderen Selbsthilfeorganisationen in einer Pressemitteilung. Bei Verletzungen oder Sachschäden sollte deshalb unbedingt die Polizei solche Unfälle aufnehmen.

Beweise richtig sichern

Bevor die eintrifft, könnten Passanten den blinden und sehbehinderten Opfern zudem neben Erster Hilfe auch andere Unterstützung anbieten, so ein DBSV-Sprecher. Etwa, indem sie per Handy aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle und vom Versicherungskennzeichen des Rollers machen. Die Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls gesichert werden.

Aber auch Menschen ohne Seheinschränkung kann man Unterstützung in solchen Fällen anbieten. Nicht jeder hat vielleicht gerade ein Handy für Aufnahmen parat oder denkt in der Aufregung daran, Fotos zu machen. Von der Polizei sollten sich Betroffene dann auf jeden Fall das Aktenzeichen, die Tagebuch-Nummer und den Namen des aufnehmenden Beamten geben lassen. Körper- und Sachschäden können im Anschluss durch Atteste oder Gutachten dokumentiert werden. Sachschäden lassen sich durch Reparatur- oder Kaufrechnungen belegen.

(RP/dpa/tmn)

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