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So erreichen Sie die Hotline für Persönliches Budget und Budget für Arbeit

Das Service-Angebot der Zentren für selbstbestimmtes Leben hat eine neue Rufnummer – hier können sich Interessierte von Beratern mit Behinderung informieren lassen.

Mann wählt Telefonnummer auf einem Telefon
(Foto: Shutterstock)

Die Hotline für Persönliches Budget und Budget für Arbeit der Zentren für selbstbestimmtes Leben – ZsL hat eine neue Rufnummer bekommen. Das bundesweite Beratungstelefon ist nun unter der allgemeinen Festnetznummer 030 – 235 935 190 erreichbar. Über die nunmehr seit 15 Jahren bestehende Hotline können sich behinderte Menschen, ihre Angehörigen und Interessierte durch ausnahmslos behinderte Berater*innen über die Leistungsform des Persönlichen Budgets und des Budgets für Arbeit informieren lassen.

Beratung bei Anmeldung und Nachweiserbringung

Bei dem Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX handelt es sich nicht um eine eigene oder zusätzliche Leistung, sondern nur um eine alternative Form der Leistungserbringung. Das Geld für eine Leistung in der Behindertenhilfe bekommen damit nicht mehr die Leistungserbringer, wie z.B. die Pflegedienste, sondern die behinderte Person selbst. Natürlich müssen dann aber eine Menge organisatorischer Aufgaben von der behinderten Person bewältigt werden. Das betrifft zum Beispiel die korrekte Anmeldung der Arbeitsverhältnisse und die Nachweiserbringung der Finanzmittel für die Kostenträger. Und genau hierfür dient das Beratungstelefon mit der neuen Telefonnummer.

Mehr Informationen zu Beratungszeiten, möglichen Beratungsfragen und schriftlichen Kontakt findet man unter dem folgendem Link: Beratungshotline Persönliches Budget und Budget für Arbeit

(RP/PM)

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