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Das Landessozialgericht in Darmstadt gab einem Rollstuhlfahrer Recht, der bei der Krankenkasse statt eines E-Rollstuhls die Kostenübernahme für ein im Vergleich dazu teureres Handbike beantragte.
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Das Landessozialgericht in Darmstadt gab einem Rollstuhlfahrer Recht, der bei der Krankenkasse statt eines E-Rollstuhls die Kostenübernahme für ein im Vergleich dazu teureres Handbike beantragte.
Die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg entschieden auch, ob das Jobcenter FFP2-Masken und Hardware für Homeschooling bezuschussen muss.
Die Eltern der damals neunjährigen Förderschülerin klagten gegen die GKV. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sprach nun das Urteil.
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