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Die höheren Behindertenpauschbeträge machen sich in vielen Fällen bezahlt. Wer zudem noch vor dem 31. Dezember handelt, kann rückwirkend profitieren.
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Die höheren Behindertenpauschbeträge machen sich in vielen Fällen bezahlt. Wer zudem noch vor dem 31. Dezember handelt, kann rückwirkend profitieren.
Ausgaben für Brille, Zahnersatz, Physiotherapie sowie Zuzahlungen zu Heilmitteln und Medikamenten können Sie absetzen.
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