Gesellschaft & Politik
Das Verwaltungsgericht urteilt, dass aufgrund einer durch die Stadt erteilte Sondernutzungserlaubnis die formelle Illegalität entfallen sei.
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Das Verwaltungsgericht urteilt, dass aufgrund einer durch die Stadt erteilte Sondernutzungserlaubnis die formelle Illegalität entfallen sei.
Eine ADAC-Umfrage lässt erkennen: Viele Rücksichtslosigkeiten ärgern Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen.
Viele Nutzer stellen die elektrischen Roller ab, wo es ihnen gerade passt: Quer über den Bürgersteig, vor Treppen, an Ampelanlagen. Bei einem Unfall kann es schmerzhaft und teuer werden. Da gilt: Hilfe holen und Beweise sichern – für blinde Menschen nicht immer einfach.
Die elektrischen Scooter stehen auf Gehwegen, sind kaum hörbar und machen blinden und sehbehinderten Menschen das Leben schwer. Es bedarf dringend neuer Regeln, fordert ROLLINGPLANET-Kolumnist Heiko Kunert.
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