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Beim Atemstillstand des Säuglings hatte die Mutter keine Chance, das Krankenhauspersonal zu rufen. Das Oberlandesgericht Celle musste nun entscheiden, ob das Fehlen einer Alarmvorrichtung als Behandlungsfehler gilt.
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Beim Atemstillstand des Säuglings hatte die Mutter keine Chance, das Krankenhauspersonal zu rufen. Das Oberlandesgericht Celle musste nun entscheiden, ob das Fehlen einer Alarmvorrichtung als Behandlungsfehler gilt.
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