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Gesellschaft & Politik

Scharf: „Wahlen für Menschen mit Behinderung müssen selbstverständlich sein!“

Die Bayerische Sozialministerin betont die Bedeutung von Barrierefreiheit bei der bayerischen Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (Foto: StMAS/Elias Hassos)

Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Gleichzeitig finden auch die Bezirkswahlen statt. Rund 9,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt und aufgefordert, ihre Stimme abzugeben.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont:

„Barrierefreiheit ist eine Daueraufgabe für den Freistaat Bayern und hat für mich Priorität. Wahlen für Menschen mit Behinderung müssen eine Selbstverständlichkeit sein! Alle Wahlberechtigten müssen per Briefwahl oder direkt im Wahllokal vor Ort die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Jede Stimme ist wichtig! Barrierefreiheit ermöglicht individuelle Freiheit und Teilhabe – ohne Barrieren kann jeder und jede das eigene Leben selbstbestimmt gestalten! Dazu zählt insbesondere auch die Freiheit, eigenbestimmt zu wählen. Das Wahlrecht ist die tragende Säule unserer Demokratie!“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ergänzt:

„Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, Wahlen für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten. Das Wahlrecht enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Wahlberechtigten mit einer Behinderung das Wählen ermöglichen und erleichtern sollen. So sollen beispielsweise die Gemeinden die Abstimmungsräume nach den örtlichen Verhältnissen so auswählen und einrichten, dass allen Stimmberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Außerdem können sich Stimmberechtigte, die wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, von einer anderen Person helfen lassen.“

FAQs online verfügbar

Umfangreiche Information rund um die Landtags- und Bezirkswahlen (insbesondere häufig gestellte Fragen, sogenannte FAQs) stehen barrierefrei unter www.deinewahl.bayern.de zur Verfügung. Durch Anklicken eines entsprechenden Funktionsfeldes gelangt man dort zu verschiedenen barrierefreien Formaten.

Es gibt Informationen in leichter Sprache, man kann sich den Text vorlesen lassen oder als Video in Gebärdensprache ansehen. Zusätzlich werden die wichtigsten Informationen in Kürze auch als animiertes Kurzvideo auf www.deinewahl.bayern.de in mehreren barrierefreien Formaten zur Verfügung stehen (mit Untertitel, Audiodeskriptionen und Gebärdensprache).

(RP/PM)

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