Von einer modernen und digitalen Justiz wird erwartet, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar ist. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, die als Richter, Staatsanwältinnen, Rechtspfleger, Urkundsbeamtinnen oder Mitarbeiter der Geschäftsstellen in der Justiz arbeiten oder als Prozessbeteiligte und Verfahrensbevollmächtigte mit der Justiz kommunizieren, ist die Barrierefreiheit der Informationstechnik von zentraler Bedeutung.
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) e.V. beteiligt sich daher am 32. Deutschen EDV-Gerichtstag, der vom 13. bis 15. September 2023 in Saarbrücken stattfindet.
Demonstration barrierefreier Informationstechnik
An einem mit Braillezeile, Sprachausgabe und Vergrößerungsmöglichkeiten ausgestatteten PC-Arbeitsplatz demonstrieren wir, wie blinde und sehbehinderte Juristinnen und Juristen ihren Arbeitsalltag bewältigen. Wir informieren über die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik und beraten zur barrierefreien Gestaltung von grafischen Benutzeroberflächen, Programmen und elektronischen Dokumenten.
Andreas Carstens (Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter und Mitglied der Fachgruppe Jura des DVBS) erläutert die Handreichung des Ausschusses für barrierefreie Informationstechnik zur Gestaltung von Benutzer-Schnittstellen-Elementen, welche die Verwirklichung von Barrierefreiheit deutlich erleichtert und zukünftig bei keiner IT-Entwicklung fehlen sollte.
Sie finden den DVBS im Fakultätssitzungssaal des Campus Saarbrückens, Gebäude B4 1, Raum 0.17. Der Vortrag findet am Donnerstag, den 14. September, um 14.30 Uhr statt.
(RP/PM)

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