Die sogenannten „Abschließenden Bemerkungen“ sind da! Der
UN-Fachausschuss, der Deutschland in Genf geprüft hat, hat seine
Empfehlungen ausgesprochen und vor allem seine große Sorge formuliert,
dass Deutschland bei der Umsetzung der UN-BRK in der Bildung nicht
vorankommt.
Kirsten Ehrhardt, 2. Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinsamft
Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ e.V., die bei der
Staatenprüfung Ende August in einem Protestcamp vor Ort war, fasst zusammen:
„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert dafür zu sorgen, dass
die Bundesländer umfassende Aktionspläne vorlegen und umsetzen, um die
Umwandlung der Sonderbeschulung von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung in eine inklusive Beschulung zu beschleunigen. Und zwar mit
klaren Zeitplänen und Ressourcenzuweisungen.“
Der Fachausschuss formuliert seine „Besorgnis“ über das Weiterbestehen
und die weite Verbreitung von Sonderschulen und Sonderklassen.
Für Baden-Württemberg bedeute dies nach Ansicht der LAG:
- Die Landesregierung und das Kultusministerium können sich nicht hinter
dem „Elternwahlrecht“ verstecken und damit ihr Nichtstun rechtfertigen. - Die Landesregierung und das Kultusministerium müssen endlich
personelle und sachliche Ressoucen in die allgemeinen Schulen
verschieben. Das bedeutet, die Zahl der Sonderschulen zu reduzieren, und
zwar nicht irgendwann mal, sondern zügig. - Die Landesregierung und das Kultusministerium dürfen nicht zulassen,
dass im Land auch nur eine einzige Sonderschule neu gebaut wird.
„Wenn in den Bemerkungen der UN von ‚Fehlvorstellungen und negativen
Wahrnehmungen zur inklusiven Bildung bei eigenen Exekutivorganen‘ die
Rede ist, ist das eine Ohrfeige und heißt das im Klartext: Bund und
Länder haben es immer noch nicht verstanden. Ein inklusives Schulsystem
in Deutschland ist Pflicht, nicht Kür!“,
so Ehrhardt.
(RP/PM)

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