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„Perspektiven der digitalen Arbeitswelt“: Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss weiter gestärkt werden

Im Rahmen einer Fachtagung des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. und seines Projekts agnes@work kamen über 100 Experten zu Beschäftigungsperspektiven von Menschen mit Behinderung zu Wort.

Logo agnes@work
(Foto: DVBS)

Am 25. April 2023 veranstalteten der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. und agnes@work – Agiles Netzwerk für sehbeeinträchtigte Berufstätige – die Fachtagung „Perspektiven der digitalen Arbeitswelt – Beschäftigungs- und Weiterbildungschancen für Menschen mit Behinderungen“ in Berlin.

Mehr als 100 Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und der Selbsthilfe erörterten die Beschäftigungsperspektiven von Menschen mit Behinderungen und die Voraussetzungen inklusiver Arbeit und Weiterbildung.

Mit einem Grußwort eröffneten Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, die Veranstaltung.

Politische Weichenstellung und ergänzende Maßnahmen

Kerstin Griese betonte die Notwendigkeit, gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen auf Beschäftigung zu schaffen. Dazu braucht es politische Weichenstellungen, wie das aktuelle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Aber auch solche praktischen Projekte wie agnes@work sind wichtig, die zielgerichtet und ergänzend am Arbeitsplatz ansetzen und die Beschäftigten unterstützen. So sei das vom Projekt entwickelte Konzept der multiprofessionellen Teams zur Unterstützung am Arbeitsplatz ein wichtiger Beitrag für die Teilhabe sehbeeinträchtigter Menschen am Arbeitsleben.

„Erster Schritt in die richtige Richtung“

Jürgen Dusel nahm ebenfalls auf das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung Bezug und betonte, dass damit ein erster Schritt in die richtige Richtung unternommen wird. Aber es muss seiner Ansicht nach weitergehen, denn viele Aspekte einer gleichberechtigten Teilhabe wurden nicht angegangen.

Zwar sei die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vorgesehen ist, positiv zu bewerten. Es sei allerdings ein falsches Signal, dass es fortan keine Möglichkeit mehr geben soll, Bußgelder zu verhängen, falls Betriebe schuldhaft die gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verletzen. Hier gehe es um die Umsetzung geltenden Rechts und es gelte „Null Verständnis für Nullbeschäftiger“ zu zeigen.

Langfristige und nachhaltige Strukturen nötig

Als Fazit der Veranstaltung lässt sich festhalten: Künftig kommt es darauf an, langfristig und nachhaltig (über-)betriebliche Unterstützungsstrukturen durch eine stärkere Vernetzung der Akteure aufzubauen. Ein zentraler Punkt für die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen ist zudem die gezielte Förderung der Beteiligung schwerbehinderter Menschen an beruflicher Weiterbildung, die bisher nicht ausreichende Teilhabechancen ermöglicht. Darüber hinaus sollten auch die Qualifizierung von Beratungsfachkräften und Lehrkräften in der Aus- und Weiterbildung hinsichtlich der Anforderungen und Bedarfe schwerbehinderter Menschen in den Fokus genommen werden. Digitale Barrierefreiheit sei dabei in der beruflichen Teilhabe und Weiterbildung ein unbedingtes Muss.

(RP/PM)

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