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Parkausweis für Menschen mit Behinderung: Was gilt im Ausland?

Die lang ersehnte Reise per Auto ist geplant, alles ist organisiert – und doch stellt sich noch eine Frage: Gilt der Sonderparkausweis für schwerbehinderte Menschen auch bei der Ankunft? ROLLINGPLANET mit den wichtigsten Infos zum Thema.

Behindertenparkplätze im Ausland
(Foto: Shutterstock)

Bereits seit 2001 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den europaweit gültigen blauen Parkausweis beim Ordnungsamt oder der Straßenverkehrsbehörde beantragen – hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Der Sonderparkausweis für Schwerbehinderte – sinnvolle Erleichterung im Alltag

Um ihnen eine weitestgehend normale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, können Menschen mit Behinderung einige Vergünstigungen und Besonderheiten beim Fahren von Kraftfahrzeugen und beim Halten, wie beispielweise Parkerleichterungen und Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum, nutzen. Allerdings reicht dazu der Schwerbehindertenausweis alleine nicht aus – Sie benötigen einen speziellen Parkausweis. Ansprechpartner ist entweder das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde, die den für fünf Jahre gültigen, widerruflichen Ausweis kostenlos ausstellt.

Bei der Beantragung werden Ihnen verschiedene Varianten des Sonderparkausweises vorgestellt, für die Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Es leiten sich nämlich unterschiedliche Rechte ab:

Der blaue Sonderparkausweis – die Voraussetzungen

Wollen Sie innerhalb von Deutschland und darüber hinaus auch in Europa die ausgewiesenen Sonderparkplätze für behinderte Menschen nutzen, dann benötigen Sie einen blauten Parkausweis, der korrekt als “Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der EU” bezeichnet wird. Dieser wird ausgestellt, wenn sich in Ihrem Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen finden:

. aG – außergewöhnlich behindert
Nach Sozialgesetzbuch wird dieses Merkzeichen vergeben, wenn Sie wegen der Schwere des Leidens dauerhaft ausschließlich mit fremder Hilfe oder nur mit enormer Anstrengungen Wegstrecken von bis zu 100 Metern ohne Auto bewältigen können. Das gilt ebenfalls, wenn Ihre außergewöhnliche Gehbehinderung nur vorübergehender Natur ist.

. Bl – blind
Auch in diesem Fall gibt das Sozialgesetzbuch (SGB IX) den rechtlichen Rahmen vor, im § 69 Abs. 4 wird der Anspruch auf Rehabilitation und die Teilhabe behinderter Menschen klar umrissen.

Dieser blaue Sonderparkausweis räumt nicht nur in Deutschland besondere Rechte ein, sondern gilt darüber hinaus in allen EU-Mitgliedsstaaten und in einigen Ländern mehr – hier die Fakten für Sie im Überblick:

Deutschland – die geltenden Regeln zum blauen Parkausweis

Mit dem blauen Sonderparkausweis dürfen Sie in Deutschland nicht nur auf den speziell ausgezeichneten Sonderparkplätzen für Menschen mit Gehbehinderung parken, sofern Ihnen keine anderweitigen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sondern auch:

  • für bis zu drei Stunden in Parkverbotsbereichen und auf Parkplätzen, die sich auf Straßen befinden, parken – bitte unbedingt die Ankunftszeit mit Hilfe der Parkscheibe angeben!
  • die Parkzeit überschreiten – und das sowohl in den Bereichen, in denen die Parkdauer zeitlich begrenzt ist, als auch auf einem Parkplatz auf der Straße.
  • kostenfrei für bis zu drei Stunden auf durch Parkplatz- und Parkscheinautomaten als gebührenpflichtig ausgewiesenen und auf für Anwohner reservierten Parkplätzen parken – bitte unbedingt die Ankunftszeit auf der Parkscheibe markieren!
  • außerhalb von ausgewiesenen Parkplätzen und in eingeschränkten Verkehrsbereichen parken, solange Sie dabei den Durchgangsverkehr nicht behindern.
  • in Fußgängerzonen parken, sollte dies durch örtlich erteilte Sondergenehmigungen ausdrücklich erlaubt sein. Hierzu erhalten Sie Informationen in der Stadt oder der Gemeinde. Allerdings haben Sie auch bei Vorliegen einer Sondergenehmigung, die das Parken in der Fußgängerzone erlaubt, bestimmte Zeiten für die Einfahrt und das Parken zu beachten!

Der Parkausweis im Ausland – andere Länder, andere Sitten

Der blaue Sonderparkausweis gilt in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union – und darüber hinaus in folgenden Ländern: Aserbaidschan, Albanien, Georgien, Bosnien-Herzegowina, Island, Liechtenstein, Moldawien, Mazedonien, Norwegen, Schweiz, Russland, Türkei, Weißrussland, Ukraine

Allerdings sind die Regelungen in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich, wie einige Beispiele belegen sollen:

Spanien

Sie finden in Spanien mit dem Rollstuhl-Symbol markierte Parkplätze für behinderte Menschen und können vergünstigte Parkgebühren erwarten, wenn Sie den Sonderparkausweis sichtbar im Fahrzeug platzieren. Allerdings sollten Sie unbedingt vor Ort nachfragen, ob es Sondergenehmigungen für das Parken im Parkverbot, auf Plätzen mit zeitlicher Begrenzung und in Fußgängerzonen gibt.

Italien

In Italien sind die Sonderparkplätze für behinderte Menschen mit einem Rollstuhl-Symbol und einem gelben Strich gekennzeichnet. Sie können nur in Parkverbotsstraßen parken, sofern ein Notfall vorliegt und Sie keine anderen Fahrzeuge behindern. Darüber hinaus können Sie auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung unbeschränkt parken. Auch hier variieren die örtlichen Regelungen, sodass Sie sich zunächst erkundigen und Ihren Parkausweis sichtbar anbringen sollten.

Österreich

Auch in Österreich wird das Rollstuhl-Symbol zur Kennzeichnung von Parkplätzen für behinderte Menschen genutzt. In der Regel dürfen Sie in Österreich gebührenpflichtige und/oder zeitlich begrenzte Parkplätze ohne Beschränkungen und kostenlos beanspruchen, allerdings gelten örtlich unterschiedliche Regeln. Erkundigen Sie sich deswegen unbedingt vor Ort.

Griechenland

In Griechenland gilt ebenfalls das Rollstuhl-Symbol zur Kennzeichnung von Sonderparkplätzen. Parkverbotszonen stehen Ihnen jedoch nicht offen, auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen müssen Sie in der Regel bezahlen. Allerdings können Sie gebührenfreie Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung ohne Einschränkungen nutzen. Informieren Sie sich unbedingt vor Ort, denn auf einigen Parkplätzen können Sie mit Ihrem Parkausweis kostenfrei parken.

Frankreich

Sie erkennen die Sonderparkplätze am Rollstuhl-Symbol. In Frankreich gibt es zwar ein nationales System für entsprechende Sondergenehmigungen, allerdings gelten vor Ort eventuell abweichende Regelungen. In jedem Fall sollten Sie Parkverbotsstraßen und Fußgängerzonen meiden sowie mit Gebühren auf kostenpflichtigen Parkplätzen rechnen.

Kroatien

Hier sind die Parkplätze für behinderte Menschen mit einer gelben Markierung und dem Rollstuhl-Symbol ausgezeichnet. Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Zonen sollten Sie nur nutzen, sofern örtliche Sondergenehmigungen gelten. Informieren Sie sich am besten vor Ort, da Sie auf einigen Parkplätzen auch Preisermäßigungen bei Vorlage Ihres Parkausweises erwarten können.

Polen

Sie erkennen die Sonderparkplätze am Rollstuhl-Symbol. Außerdem dürfen Sie mit dem Parkausweis und gebotener Vorsicht einige Straßenschilder missachten, wie zum Beispiel “Kein beidseitiger Straßenverkehr”, “Keine Zufahrt für Motorfahrzeuge außer einspurige”, “Keine Zufahrt für Busse”, Keine Zufahrt für Motorräder”, “Keine Zufahrt für motorisierte Fahrräder, “Parkverbot”, “Parkverbot an ungeraden Tagen”, “Parkverbot an geraden Tagen” sowie “Gebiet mit Parkbeschränkung”.

Niederlande

Auch in den Niederlanden gilt das Rollstuhl-Symbol als Kennzeichen der Parkplätze für behinderte Menschen. Sie dürfen im Parkverbot für bis zu drei Stunden parken, wenn Sie den Verkehr nicht behindern, müssen allerdings regelmäßig zeitliche Begrenzungen einhalten und Parkgebühren bezahlen. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Ort, denn die örtlichen Regelungen können durchaus abweichen.

Dänemark

Das Rollstuhl-Symbol zeigt Ihnen auch in Dänemark auf, welche Parkplätze für Menschen mit Behinderungen vorgesehen sind. Mit Ihrem Parkausweis können Sie Parkplätze mit zeitlicher Befristung länger nutzen: Im Parkverbot für bis zu 15 Minuten – sofern Sie den Verkehr nicht stören, bei Befristung auf 15 bis 30 Minuten für bis zu eine Stunde, auf kostenlosen Parkplätzen mit einer zwei- oder dreistündigen Befristung gelten für Sie keine Beschränkungen. Fragen Sie am besten vor Ort nach.

Ungarn

In Ungarn sind die Sonderparkplätze ebenfalls mit einem Rollstuhl-Symbol ausgezeichnet. Darüber hinaus können Sie auf kostenpflichtigen Parkplätzen gebührenfrei parken und die zeitlichen Begrenzungen auf kostenfreien Plätzen überschreiten. Platzieren Sie Ihren Parkausweis sichtbar, um die kostenlosen Parkangebote auf einigen Plätzen zu nutzen. Vor Ort erhalten Sie die relevanten Informationen.

Weitere deutsche Parkausweise – Voraussetzungen und Rechte

Das Ordnungsamt oder die Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen einen orangenen Parkausweis ausstellen, der jedoch nur in Deutschland gilt. Dies kommt in Frage, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis folgende Merkzeichen festgehalten sind:

. G – erhebliche Gehbehinderung oder
. B – Notwendigkeit einer ständigen Begleitung sowie

die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von wenigstens 80, die sich auf Funktionsstörungen der Lendenwirbelsäule und unteren Gliedmaßen beziehen, sofern diese Ihr Gehvermögen beeinträchtigen

oder

die Anerkennung eines GdB von mindestens 70, die sich auf Funktionsstörungen der Lendenwirbelsäule und der unteren Gliedmaßen beziehen, sofern diese Ihr Gehvermögen beeinträchtigen, sowie gleichzeitig ein GdB von mindestens 50, die sich auf Funktionsstörungen der Atmungsorgane oder des Herzens beziehen.

Darüber hinaus können an Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn Erkrankte mit einem GdB von mindestens 60 sowie Personen mit einem künstlichen Darmausgang und künstlicher Harnableitung, die einen GdB von mindestens 70 anerkannt bekommen haben, einen orangenen Parkausweis beanspruchen.

Regionale Sonderregelungen:

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stellen zusätzlich den gelben Parkausweis aus, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G und die Anerkennung eines GdB von mindestens 70 vorweisen können oder Sie sich wegen einer erheblichen vorübergehenden oder aktuell noch nicht amtlich anerkannten dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer Mobilität höchstens 100 Meter fortbewegen können.

Deutschland – die geltenden Regeln zum orangen/gelben Parkausweis

Mit diesen Parkausweisen dürfen Sie zwar nicht auf den mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkplätzen parken, aber Sie können:

  • Parkplätze nutzen, die sich auf Straßen befinden und im Parkverbot für maximal drei Stunden parken – bitte unbedingt die Ankunftszeit auf der Parkscheibe markieren!
  • die zeitliche Begrenzung auf Parkplätzen überschreiten, die sich auf der Straße oder in Bereichen mit zeitlicher Beschränkung befinden.
  • auf mit Parkplatz- und Parkscheinautomaten als kostenpflichtig ausgewiesenen Parkplätzen kostenlos parken.
  • auf Anwohner-Parkplätzen für höchstens drei Stunden parken – bitte die Ankunftszeit sichtbar mit der Parkscheibe ausweisen!
  • in eingeschränkten Verkehrsbereichen und auch außerhalb gekennzeichneter Parkplätze parken, wenn Sie den Durchgangsverkehr nicht stören.
  • in Fußgängerzonen parken, sofern dafür eine örtliche Sondergenehmigung gilt. Dazu geben Ihnen die Städte und Gemeinden Auskunft. Beachten Sie bitte, dass auch bei Vorlage einer Sondergenehmigung das Einfahren und das Parken in Fußgängerzonen nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist.

Es lässt sich also festhalten: Sie können als behinderter Mensch durchaus Sonderregelungen in punkto Parken nutzen – und das im In- und Ausland. Allerdings sind diese Regeln so kompliziert und regional unterschiedlich ausgelegt, dass es sinnvoll ist, sich direkt vor Ort zu erkundigen.

(RP)

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ROLLINGPLANET ist seit 2012 Deutschlands Onlinemagazin für Menschen mit Behinderung und alle anderen. ROLLINGPLANET ist ein Non-Profit-Projekt, realisiert vom Verein Menschen, Medien und Inklusion e.V., München. Mehr über unser Team erfahren Sie hier.

1 Kommentar

1 Comment

  1. Gerd Wallenbeck

    9. Januar 2022 um 19:42

    mich würde es sehr interessieren, wie es im nicht EU Ausland gehandhabt wird und wo man dort als touristischer Ausländer eventuell einen für das entsprechende Land einen Parkausweis für Rollstuhlfahrer bekommt.

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