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Gesellschaft & Politik

Niedersachsen stellt Evaluationsbericht zum Aktionsplan Inklusion vor

Auf Einladung des Niedersächsischen Sozialministeriums kamen rund 50 Teilnehmende aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft zu einer Abschlussveranstaltung zur Evaluation des Aktionsplans Inklusion der Landesregierung zusammen.

Auf Einladung des Niedersächsischen Sozialministeriums kamen rund 50 Teilnehmende aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft zu einer Abschlussveranstaltung zur Evaluation des Aktionsplans Inklusion der Landesregierung zusammen.

Diskutiert wurden am heutigen Donnerstag Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts der Prognos AG und des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Hannover. Im Rahmen der Evaluation wurde untersucht, inwieweit die Aktionspläne in ihrer Konzeption und Umsetzung geeignet sind, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Niedersachsen umzusetzen. Darüber hinaus liefert sie konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Fortschreibung des Aktionsplans verbessert werden kann. So werden beispielsweise aufsuchende Methoden und die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren als neue Partizipationsformate empfohlen, um Menschen mit Behinderungen in vulnerablen Lebenslagen (z. B. geflüchtete Menschen mit Behinderungen) besser als bisher zu beteiligen. Neben dezentralen Inklusionskonferenzen und fachspezifischen Themensitzungen wurde auch die Weiterentwicklung der digitalen Ideenbox zu einem barrierefreien Online-Formular in Leichter Sprache genannt.

Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Arbogast eröffnete die Veranstaltung und startete damit den partizipativen Prozess zur Weiterentwicklung des Aktionsplans Inklusion in Niedersachsen. „Der Evaluationsbericht bestätigt, dass der Aktionsplan ein gutes Instrument ist, um die UN-Konvention in Niedersachsen umzusetzen. Er zeigt aber auch, wo es in der Praxis Entwicklungspotenziale gibt. Um dieses Potenzial zu erschließen, werden wir den Aktionsplan auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse weiterentwickeln“, so die Staatssekretärin. „Dabei wollen wir Menschen mit Behinderungen gemäß des Partizipationsgebots der UN-BRK auf Augenhöhe beteiligen.“

Dr. Arbogast kündigte an, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die geplante Fortschreibung des Aktionsplans im nächsten Jahr ein Gesamtkonzept entwickeln werde, das unter anderem verbindliche Leitlinien für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und für die Erarbeitung von übergeordneten Zielen und konkreten Maßnahmen enthalten soll. Über eine Checkliste bei der Entwicklung von Maßnahmen soll beispielsweise zukünftig sichergestellt werden, dass Maßnahmen spezifischer und messbarer formuliert werden. Auch Querschnittsthemen und Menschen mit Behinderungen in vulnerablen Lebenslagen sollen dabei berücksichtigt werden.

Hintergrund

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Die UN-Konvention erfasst dabei Lebensbereiche wie persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Teilhabe am politischen Leben sowie grundlegende Prinzipien wie Barrierefreiheit, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden in Niedersachsen in einem partizipativen, koordinierten und ressortübergreifenden Prozess die Aktionspläne Inklusion bisher in einem Zwei-Jahres-Rhythmus erarbeitet und umgesetzt. Der erste Aktionsplan wurde 2017 veröffentlicht und seitdem zwei Mal fortgeschrieben. Der vierte Niedersächsische Aktionsplan Inklusion soll nun auf der Grundlage der Ergebnisse des Evaluationsberichts der Prognos AG und des Deutschen Instituts für Menschenrechte entwickelt werden.

(PM)

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