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Niedersachsen: Mehr Inklusion in der Bildung gefordert

Die kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten wollen die aktivere Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben.

Mädchen im Rollstuhl vor einer Schultafel
(Foto: Shutterstock)

„Jeder Mensch braucht gleiche Bildungschancen – Kein Kind oder Jugendlicher darf in unserem Schulsystem verloren gehen!“ – so lautet die Kernbotschaft des am Mittwoch, 7. Juni durch den niedersächsischen Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR) verabschiedeten Forderungspapiers.

Der NIR weist darauf hin, dass die Förderquote seit Einführung der inklusiven Beschulung kontinuierlich auf mittlerweile 8 Prozent angestiegen ist, während der Inklusionsanteil (Anteil der Schülerinnen und Schüler [SuS] mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in inklusiven Schulen) nahezu gleichbleibend bei gut 3 Prozent liegt.

Die Mitglieder des NIR fordern die politisch Verantwortlichen mit Nachdruck dazu auf, Artikel 24 der UN-BRK weiterhin konsequent umzusetzen und die inklusive Bildung auf allen Ebenen (Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Studium) stärker als bisher voranzutreiben und alle hierfür erforderlichen Mittel und Maßnahmen zu ergreifen.

Bezogen auf den Bereich der schulischen Bildung bedeutet das,

  • den Transformationsprozess fortzuführen,
  • eine ausreichende sonderpädagogische Grundversorgung an allen inklusiven Schulen sicherzustellen,
  • die Entwicklung der Förderquoten und einzelne Förderbedarfe kritisch in den Blick zu nehmen,
  • die Erhöhung der Studien- und Ausbildungsplätze für sonder- und sozialpädagogische Fachkräfte,
  • die Abschaffung des Numerus Clausus auf das Studienfach Sonderpädagogik,
  • den barrierefreien Um- und Ausbau der Schulgebäude zügig weiter voranzubringen,
  • die Kompetenz für inklusive Pädagogik zu vermitteln und praxisnahe Fort- und Weiterbildungen anzubieten.

Inklusive Schulen und allgemeiner Arbeitsmarkt

Mit dem Ziel EINE Schule für ALLE müssen unter anderem die Schulen als Lern- und Lebensort für alle SuS realisiert werden, die Leistungen aus einer Hand von den Schulen aus koordiniert und abgestimmt werden. Auch die Organisation und der Einsatz der Schulassistenzkräfte müssen sich grundlegend ändern. Mit der Forderung, den Einsatz von Klassenassistenzkräften oder anderer systemischer Assistenz, die direkt an den Schulen angesiedelt sind, wird dies untermauert.

Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und die Aufforderung zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit in den Ministerien wird aufgegriffen. Auch die Rolle und Aufgabe der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) ist weiter zu stärken. Zwingend notwendig ist die Anwendung der einheitlich ICF-gestützten Standards in der Bedarfsermittlung und damit die Transparenz für alle Beteiligten.

Monika Nölting, die Sprecherin des NIR, betont:

„Mit dem Wunsch zur Änderung des § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) erneuert der NIR seine Forderung, die Richtlinien dahingehend zu ändern, dass auch den kommunalen Behindertenbeiräten oder -beauftragten vor Ort, zumindest ein beratender fester Sitz in den kommunalen Schulausschüssen, zuerkannt wird.“

Abschließend fordert der NIR für den anstehenden Inklusionsprozess in den noch bestehenden Förderschulen, sich gemeinsam mit allen Beteiligten abzustimmen. Es bedarf eines tragfähigen Kompromisses, der die hohe Qualität der Förderschulen nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen konsequent in die zukünftige inklusive Schullandschaft in Niedersachsen mit zeitlichen Eckpunkten überträgt.

(RP/PM)

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