Bestürzung nach Polizei-Einsatz in Bochum
In Bochum kam es am Montag zu einem dramatischen Polizeieinsatz, bei dem eine 12-jährige gehörlose Schülerin schwer verletzt wurde. Sie war zuvor aus einer Wohngruppe verschwunden und wurde später mit zwei Messern in der Hand in einer Wohnung angetroffen, in der bereits Polizeikräfte eingesetzt waren. Weil sie offenbar nicht auf Anweisungen reagierte, setzten zwei Beamte gleichzeitig Einsatzmittel ein: Einer einen Taser, ein anderer feuerte mindestens einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab. Das Mädchen wurde im Bauch getroffen und befindet sich weiterhin in intensivmedizinischer Behandlung und Lebensgefahr.
Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Bochum und einer Mordkommission übernommen. Expertinnen und Experten betonen, dass Kommunikationsbarrieren im Umgang mit gehörlosen Menschen zu gefährlichen Eskalationen führen können. Der Fall wirft daher grundsätzliche Fragen auf: Wurden geeignete Maßnahmen zur Deeskalation genutzt? Gab es Kenntnisse über die Gehörlosigkeit des Kindes? Und wie vorbereitet ist die Polizei auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung? Der Vorfall sorgt bundesweit für Bestürzung und fordert dringend Konsequenzen. Aus der Presse:
- taz: Viele offene Fragen
- Frankfurt Rundschau: Polizei schießt auf gehörloses Mädchen – 12-Jährige bei Einsatz schwer verletzt: Nun spricht die Mutter
- Welt: Polizei schießt auf 12-Jährige in Bochum – Mädchen nach Angriff schwer verletzt (Video)
Auch der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. nimmt heute dazu Stellung. Er ruft die Staatsregierung eindringlich zum präventiven Handeln auf und fordert die Umsetzung von fünf notwendigen strukturellen Reformen, um eine vergleichbare Katastrophe in Bayern künftig zu verhindern. Im Fokus stehen die unverzügliche Sicherung der 24/7-Verfügbarkeit des Notfallbereitschaftsdienstes, die Einführung verbindlicher und barrierefreier Interventionsprotokolle („Kommunikations-Stopp“) sowie verpflichtende Sensibilisierungsschulungen für Einsatzkräfte.
Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V.: Die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft fordert Konsequenzen – Systemische Reformen für die Bayerische Polizei
I. Präambel: Betroffenheit und Politische Dringlichkeit
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) ist zutiefst erschüttert und fassungslos angesichts des eskalierten Polizeieinsatzes in Bochum. Wir verurteilen die Anwendung tödlicher Gewalt gegen ein gehörloses Kind aufs Schärfste. Die Verletzung der 12-jährigen gehörlosen Mädchen durch einen polizeilichen Schuss erfüllt die Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft mit tiefer Sorge. Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt dem Mädchen, das intensivmedizinisch betreut wird, ihrer ebenfalls gehörlosen Mutter und der gesamten Familie.
Dieser Einsatz ist ein gravierendes Zeichen für systemische Defizite im Umgang der Polizei mit mehrfach vulnerablen Personen. Die Kombination aus Minderjährigkeit, psychischer Labilität (bedingt durch Abhängigkeit von lebenswichtigen Medikamenten) und einer fundamentalen Kommunikationsbarriere hätte höchste Vorsicht und zwingend deeskalierende, barrierefreie Protokolle erfordert.
Der LVBYGL sieht in diesem tragischen Fall eine Mahnung für den Freistaat Bayern: Solange die Bayerische Polizei keine gesicherten Kommunikations- und Deeskalationsstrategien für Gehörlose etabliert, droht sich diese Katastrophe an jedem Ort in Bayern zu wiederholen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Mittel dürfen nicht an der Fähigkeit scheitern, akustische Befehle zu verstehen.
II. Kernkritik am Fall Bochum: Die Überschreitung der Sorgfaltspflicht durch Kommunikationsversagen
Die Analyse des LVBYGL identifiziert den fundamentalen Mangel an operationeller Kompetenz im Umgang mit Gehörlosen als zentralen Eskalationsgrund:
Kommunikationsversagen als Eskalationsgrund und Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht:
Trotz der Kenntnis der Gehörlosigkeit des Mädchens und der Mutter wurde offenbar auf die Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers verzichtet. Die fehlende Möglichkeit, die Messerangreiferin visuell und in ihrer Muttersprache zu warnen, macht alle verbalen Standard-Deeskalationstaktiken wirkungslos. Die Polizei agierte in einem ungesicherten Kommunikationsraum, wodurch die Messerattacke des Mädchens nicht als bewusste Befehlsverweigerung gewertet werden kann. Dieses systemische Versäumnis in der Kommunikation schuf die unmittelbare Bedrohungslage, auf die anschließend mit tödlicher Gewalt reagiert wurde.
III. Dringender Handlungsbedarf: Sicherung der barrierefreien Einsatzfähigkeit in Bayern
Der LVBYGL würdigt die Fortschritte bei der Schaffung barrierefreier Notrufzugänge. Die Sicherheit gehörloser Bürger erfordert jedoch darüber hinaus eine sofortige Beseitigung finanzieller und operativer Hürden in Bayern.
1. Digitale Notrufzugänge: Die Lücke in der Vor-Ort-Kommunikation
Der LVGLBY begrüßt ausdrücklich die gewährte Wahlfreiheit, die gehörlosen Bürgerinnen und Bürgern durch zwei wichtige, staatlich bereitgestellte Zugangsmöglichkeiten für den Notruf gegeben wird:
Tess-Relay-Dienst: Dieser wertvolle Dienst bietet die Möglichkeit, Notrufe in Gebärdensprache (über TeSign) oder Schriftsprache (über TeScript) abzusetzen. Ein Dolmetscher vermittelt die Kommunikation in Echtzeit mit der Notrufleitstelle.
nora Notruf-App: Die offizielle Notruf-App der Bundesländer ermöglicht den schnellen und direkten Zugang zu den örtlich zuständigen Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Kommunikation mit der Leitstelle kann auch über einen Chat erfolgen.
Der Handlungsbedarf: Diese digitalen Zugänge stellen einen großen Fortschritt dar, da sie den Zugang zur Notrufleitstelle sichern. Sie ersetzen jedoch nicht die Kommunikation vor Ort in der direkten Konfrontation. Deshalb müssen diese Systeme durch gesicherte, physische Vor-Ort-Lösungen ergänzt werden. In hochdynamischen polizeilichen Akutlagen – wie im Fall Bochum – ist die sofortige Verfügbarkeit eines Gebärdensprachdolmetschers oder eines verbindlichen, visuellen Einsatzprotokolls zwingend notwendig, da digitale Kommunikation die Komplexität der direkten Konfrontation nicht ersetzen kann.
2. Die prekäre Personalsituation des Notfallbereitschaftsdienstes
Der LVBYGL trägt das wichtige Projekt des Notfallbereitschaftsdienstes, um Gehörlose abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen in Krisensituationen mit Dolmetschenden zu versorgen. Obwohl der Freistaat Bayern das Projekt mit finanziellen Mitteln unterstützt, ist die Verfügbarkeit dieses lebenswichtigen Dienstes akut gefährdet. Das Problem liegt im Mangel an Gebärdensprachdolmetschenden, die bereit sind, die Schichtdienste zu übernehmen. Dies ist auf die im Vergleich zu den tatsächlichen Anforderungen unzureichende Vergütung und die hohe psychische Belastung in den Akutlagen zurückzuführen. Die Folge ist eine Verkürzung der Bereitschaftszeiten, was die Sicherheit gehörloser Bürger außerhalb der Geschäftszeiten direkt bedroht.
3. Fehlende Sensibilisierung und unzureichende Vergütung des Fachpersonals
In der Ausbildung der bayerischen Polizisten fehlt es faktisch an einer verpflichtenden Schulung zur Sensibilisierung und für den professionellen Umgang mit Menschen mit Hörbehinderung. Die bisherigen Kriseninterventionstrainings fokussieren primär auf psychisch erkrankte Menschen, lassen jedoch das zwingend notwendige behinderungsspezifische Protokoll vermissen.
Die Vergütung für Gebärdensprachdolmetscher bei polizeilichen Einsätzen ist mit aktuell 55 Euro pro Stunde weit von dem Satz entfernt, den das Justizvollzugsentschädigungsgesetz (JVEG) ab dem 01.06.2025 mit 93 Euro pro Stunde vorsieht. Diese Diskrepanz verhindert die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte in Hochrisikolagen und führt zu veralteten Dolmetscherlisten bei den Polizeidienststellen.
IV. Forderungen des LVBYGL an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Der LVBYGL fordert die sofortige Einführung folgender verbindlicher Maßnahmen, um die Sicherheit der gehörlosen Bürger in Bayern zu gewährleisten:
1. Nachhaltige Sicherung und Ausbau des Notfallbereitschaftsdienstes:
Wir fordern das StMI auf, eine auskömmliche finanzielle Beteiligung zur Sicherstellung der 24/7-Verfügbarkeit des Notfallbereitschaftsdienstes zu gewährleisten.
Die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern bei polizeilichen Einsätzen muss unverzüglich an den Satz des JVEG (ab 01.06.2025: 93 Euro pro Stunde) angepasst werden, um die Verfügbarkeit qualifizierter Kräfte zu garantieren.
2. Etablierung des „Kommunikations-Stopps“ in Akutlagen:
Wir fordern die Einführung einer „Eskalationsstopp-Klausel“ in den Dienstanweisungen. Ist die Hörbehinderung bekannt oder erkennbar, muss die Anwendung von tödlichem Zwang ausgesetzt werden, bis eine barrierefreie Kommunikation durch einen GSD oder eine visuelle Deeskalationsstrategie versucht werden konnte.
3. Verpflichtende Ausbildung in Sensorischer Deeskalation:
Die bestehenden Kriseninterventionstrainings müssen obligatorisch um das Modul „Sensorische Deeskalation“ erweitert werden. Jeder Streifendienstbeamte muss im Verständnis visueller und nonverbaler Kommunikationsmuster sowie im Umgang mit dem Schutzinstinkt gehörloser oder krisenbefindlicher Personen geschult werden.
4. Standardisierung der Dokumentation:
Jeder Einsatzbericht in kritischen Situationen muss zukünftig verpflichtend protokollieren, welche spezifischen Versuche zur barrierefreien Kommunikation unternommen wurden und aus welchen Gründen ein GSD nicht hinzugezogen wurde.
V. Schlussappell: Jetzt Handeln – Gleichberechtigung als Sicherheitsfaktor
Der Fall Bochum ist ein Weckruf. Polizeigewalt gegen schutzbedürftige Minderjährige und Gehörlosigkeit ist ein strukturelles Problem. Die Herstellung von Barrierefreiheit und die Gewährleistung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit sind staatliche Kernaufgaben.
Der LVBYGL fordert das Bayerische Staatsministerium des Innern auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und die notwendigen legislativen und finanziellen Schritte einzuleiten. Nur durch verbindliche, barrierefreie Einsatzstandards können wir gewährleisten, dass die Bürgerrechte und die Sicherheit der gehörlosen Gemeinschaft in Bayern zu jedem Zeitpunkt respektiert werden.
Der LVBYGL fordert: Sichern Sie die Kommunikation, sichern Sie die Unversehrtheit. Nie wieder Bochum.
(RP/PM)
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