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Neue Richtlinie: Medizinischer Dienst soll Intensivpflege zuhause kontrollieren

Die Verbände sind besorgt, dass Beatmungspatienten damit das Recht auf Selbstbestimmung verlieren und fürchten eine Heimunterbringung durch die Hintertür. So äußert sich das Bundesgesundheitsministerium.

Beatmungsgerät
(Foto: Shutterstock)

Das Selbsthilfe-Netzwerk Intensivkinder zuhause befürchtet, dass im Zuge eines neuen Gesetzes Intensivpflegepatienten in ihrem Recht auf häusliche Betreuung eingeschränkt werden.

„In ihrem Zuhause sind die Betroffenen nur so lange sicher, wie ihre Versorgung durch Pflegefachkräfte gesichert ist“,

sagte die zweite Vorsitzende des Netzwerks, Henriette Cartolano.

Status Quo soll jährlich überprüft werden

Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG), dessen Richtlinie der Bundesgesundheitsausschuss bis Ende des Monats ausarbeiten will, sieht vor, dass der Anspruch auf häusliche Intensivpflege für Beatmungspatienten nur noch an den Orten besteht, an denen die medizinische und pflegerische Versorgung tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden kann. Ob die Bedingungen vorliegen, soll die Krankenkasse entscheiden. Vor Ort soll das mindestens einmal im Jahr vom medizinischen Dienst (MD) geprüft werden.

Das Gesetz sichere so die freie Wahl des Versorgungsortes und schränke diese zugleich ein, monierte Cartolano. Das größte Problem aller häuslich versorgten Menschen mit Intensivpflege sei der Pflegenotstand.

„Mit Geltung der neuen Richtlinie wird außerklinische Intensivpflege als Leistung definiert, die ausschließlich von ‚besonders qualifizierten‘ Fachkräften zu erbringen ist.“

Sei diese zu Hause nicht verfügbar, schuldet die Kasse nicht die Versorgung am Wohnort, sondern an einem anderen Ort, an dem die Versorgung nach Auffassung der Krankenkassen pflegerisch gesichert sei.

Ministerium beschwichtigt bei Neuregelung

Naxina Wienstroer vom Landesbehindertenrat Hessen betonte die Bedeutung des Rechts auf Selbstbestimmung. Es sei auch für Menschen mit Behinderung außerordentlich wichtig, selbst entscheiden zu können, wie und wo sie leben wollten.

„Das ist ein Recht, dass jeder Nichtbehinderte ganz selbstverständlich für sich proklamiert.“

Ziel der Neuregelungen ist es laut Bundesgesundheitsministerium, die Versorgung bei der Pflege außerhalb von Kliniken zu verbessern und Missbrauch entgegenzuwirken.

„Das Wahlrecht der Patientinnen und Patienten, an welchem Ort die außerklinische Pflege intensivmedizinisch stattfindet, bleibt erhalten. Auch die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit bleibt weiterhin möglich“,

betonte das Ministerium.

Lesen Sie dazu auch auf ROLLINGPLANET: So kämpft Ella gegen das Intensivpflegegesetz

(RP/dpa/lhe)

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