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Mutter tötet schwerbehinderten Sohn: Nur drei Jahre Gefängnis

Zwischen Liebe und Verzweiflung und ein mildes Urteil, das Fragen aufwirft – nicht nur zur Gerechtigkeit, sondern auch zum institutionellen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.

siehe Bildunterschrift
Landgericht Oldenburg (Foto: JoachimKohler-HB - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link)

Wir haben die ursprüngliche Version mit einigen zusätzlichen Informationen ergänzt.

Das Landgericht Oldenburg hat die 57-jährige Bianca P. zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, weil sie ihren schwerbehinderten 23-jährigen Sohn Jannes getötet hat. Das Gericht wertete die Tat als Mord aus Heimtücke, erkannte jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Anpassungsstörung an. In einem solchen Fall liegt der Strafrahmen für Mord bei drei bis 15 Jahren.

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„Bianca P. ist eine gepflegte Frau – glatte weiße Haare, dunkle Brille, schwarzer Strickpullover. Sie spricht ruhig, manchmal voller Wärme. Wenn sie von ihrer Familie erzählt, wirkt sie wie eine Mutter, die sich immer überlegt hat, was gut für ihre Kinder und ihren Mann sein könnte“, beschreibt der Gerichtsreporter der „Süddeutschen Zeitung“ die Angeklagte.

Im Juni 2023 hatte die Frau in Wilhelmshaven einen Wohnwagen abgedichtet und einen Holzkohlegrill entzündet, um sich und ihren Sohn zu töten. Sie verabreichte ihm ein Beruhigungsmittel und fütterte ihn mit Schokoladenkuchen. Beide sollten an einer Kohlenmonoxidvergiftung sterben – das war ihr Plan. Vor Gericht sagte sie: „Ich wollte ihn nicht alleine lassen.“ Während sie jedoch nach einiger Zeit das Bewusstsein wiedererlangte, verstarb ihr Sohn. Die Angeklagte sah keine Perspektive mehr für ihren stark pflegebedürftigen und teilweise aggressiven Sohn und fürchtete, dass er andere verletzen könnte.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Der Staatsanwalt zeigte Verständnis für die Notlage der Mutter, betonte jedoch, dass ein Menschenleben ausgelöscht wurde. „Ich habe nicht das Bedürfnis, Sie zu bestrafen“, sagte der Staatsanwalt zur Angeklagten und sprach von einem Grenzfall. „Ich erkenne Ihre Not, aber ich erkenne auch, dass hier ein Menschenleben ausgelöscht wurde.“ Die Verteidigung plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Totschlags.

Drama nach Kündigung des Pflegeplatzes

Bereits im Januar 2025 hatte die Angeklagte vor Gericht ausgesagt, dass sie für ihren pflegebedürftigen und teils sehr aggressiven Sohn keine Perspektive mehr gesehen habe und deshalb gemeinsam mit ihm sterben wollte. Die Verteidigung beantragte damals die Hinzuziehung eines weiteren Gutachters, um zu klären, ob der 23-Jährige die Tötungsabsicht der Mutter wahrgenommen habe – eine entscheidende Frage für die Bewertung des Mordmerkmals der Heimtücke.

Im Prozess schilderte die Angeklagte die schwierige Situation mit ihrem Sohn. Jannes war mit dem Rubinstein-Taybi-Syndrom (RTS) zur Welt gekommen und seit seiner Geburt geistig und körperlich stark behindert sowie Autist gewesen. Das RTS ist eine seltene genetische Erkrankung, die durch eine Kombination aus körperlichen, geistigen und entwicklungsbezogenen Besonderheiten gekennzeichnet ist.  Als 18-Jähriger bekam Jannes zudem Epilepsie.

Er habe oft gewalttätig reagiert, was wiederholt zu Problemen in Pflegeeinrichtungen führte. Nachdem 2023 sein Pflegeplatz gekündigt worden war (er hatte einer Mitarbeiterin drei Zähne ausgeschlagen), kam er in die Psychiatrie. Es fand sich keine Einrichtung mehr, die ihn aufnehmen wollte. Die Mutter sah keinen anderen Ausweg mehr und entschied sich, gemeinsam mit ihrem Sohn aus dem Leben zu scheiden.

„Immer fürsorglich um Jannes gekümmert“

Ihr Mann Uwe P. sagte als Zeuge: „Meine Frau hat sich immer fürsorglich um Jannes gekümmert.“ Bianca P. berichtete, dass ihr älterer Sohn weiter zu ihr halte, während ihre Tochter den Kontakt abgebrochen habe.

Der Tat sei ein starkes Leiden vorausgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann in seiner Urteilsbegründung. Der junge Mann habe ein schwieriges Leben mit vielen Einschränkungen gehabt. „Es war nicht nur schwierig für ihn, sondern für seine gesamte Umgebung“, so der Richter. Dass der junge Mann im Heim zunehmend nur verwahrt statt betreut wurde, sei für die Mutter eine große Belastung gewesen.

Die geringe Haftstrafe von drei Jahren für einen Mordfall sei, so Bührmann, ungewöhnlich, berücksichtige aber die besonderen Umstände des Falls – insbesondere die psychische Belastung der Mutter und ihre verminderte Schuldfähigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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