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Menschenrechtsinstitut begrüßt Verabschiedung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes

Bundesweite Vorreiterrolle: Die Hauptstadt unternimmt einen „entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen”.

Skyline Berlin
Skyline Berlin (Foto: Shutterstock)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die vergangene Woche beschlossene Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes durch das Berliner Abgeordnetenhaus. „Das neue Landesgleichberechtigungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Berlin“, stellt Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, fest. Das Gesetz greife die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vorbildlich auf.

Die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf „angemessene Vorkehrungen“, also auf individuelle Unterstützungsleistungen, sei positiv hervorzuheben. Ebenso die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Ausweitung der Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen, etwa durch die Einrichtung eines Partizipationsfonds, oder die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwelliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

Keine Regelung zum Schulunterricht in Gebärdensprache

Zudem wird die Landesregierung im Gesetz verpflichtet, regelmäßig über den Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung ihrer Rechte zu berichten. Außerdem soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Monitoringstelle überwacht werden.

„Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz nimmt Berlin im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein“, so Hübner. Damit die Umsetzung des Gesetzes gelingen kann, müsse die neue Landesregierung nun ausreichend Geld dafür zur Verfügung stellen. Hübner bedauert jedoch, dass das Gesetz keine Regelung zum Schulunterricht in Gebärdensprache oder anderen Kommunikationsformen mehr enthält. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention fordert deshalb die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, diesen Anspruch zeitnah im Schulgesetz und in entsprechenden Verordnungen abzusichern. Nur so könne das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf inklusive Bildung gewährleistet werden.

(RP/PM)

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