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Menschen mit Behinderung: Das verspricht die neue Regierung

Seit heute steht der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. ROLLINGPLANET nennt die für Menschen mit Behinderung wichtigen Sätze.

Mehrere Politiker in Anzug verlassen gemeinsam einen Raum.
Alexander Dobrindt (CSU) und Friedrich Merz (CDU) gehören zu den führenden Köpfen in der Union, die mit der SPD koaliert. (Foto: photocosmos1/Shutterstock)

Auf 144 Seiten haben Union und SPD ihre Pläne für die nächsten vier Jahre vereinbart. 4588 Zeilen umfasst der Koalitionsvertrag, 34 davon beschäftigen sich mit Inklusion. ROLLINGPLANET dokumentiert nachfolgend die Passage. Die Absätze und Fettungen stammen von ROLLINGPLANET, um eine bessere Lesbarkeit und Orientierung zu ermöglichen.

Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention ein, in der Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe verwirklichen können.

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Dazu werden wir die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern.

Wir entwickeln das Behindertengleichstellungsgesetz weiter, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden.

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Auch in der Privatwirtschaft wirken wir auf Barrierefreiheit hin.

Wir prüfen bestehende Gesetze auf bürokratische und rechtliche Hürden. Wir bauen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache auf.

Wir schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von Assistenzhunden sicher.

Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern. Dafür werden wir die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzen und die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern.

Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können.

Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen.

Wir wollen das Werkstattentgelt verbessern. Die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe wird gesetzlich ermöglicht.

Wir werden die Teilhabechancen von Menschen mit komplexen Behinderungen verbessern. Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen.

Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen.

Wir stärken den Gewaltschutz in der Behindertenhilfe.

Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen werden wir auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetz dessen Umsetzung und Ausgestaltung beraten. Wir werden eventuelle Änderungsbedarfe unter anderem zum Bürokratieabbau identifizieren und prüfen dabei Pauschalierungen.

Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege zur Schließung von Versorgungslücken klären.

Das System der Rehabilitation und Teilhabe werden wir im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“ weiterentwickeln und dabei die spezifischen Bedarfe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Blick nehmen. Auf der Basis der Evaluation werden wir die Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen weiterentwickeln und ihre Finanzierung sicherstellen.

An anderer Stelle heißt es:

Wir wollen Gewaltkriminalität bekämpfen und insbesondere Frauen besser schützen. Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub.

(RP)

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