Der Integrationsförderrat Mecklenburg-Vorpommerns hat die Parteien aufgefordert, ihre Programme zur Landtagswahl Ende September auch komprimiert in leichter Sprache und in hörbarer Form zu präsentieren. Damit solle auch Menschen mit Behinderungen, Erkrankungen oder altersbedingten Einschränkungen der Zugang erleichtert und eine fundierte Entscheidung am Wahltag ermöglicht werden.
Auf diese Weise könne politische Teilhabe gelingen, erklärte der Vorsitzende des Landes-Integrationsförderrats, Clemens Russell, in einer am Mittwoch in Schwerin verbreiteten Mitteilung. Von besonderem Interesse seien die Positionen der Parteien zu Themen wie Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Bildung und Arbeit in einer inklusiven Gesellschaft.
Bestellte Betreuer dürfen erstmalig abstimmen
Russell verwies darauf, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September erstmals auch Menschen an den zeitgleich in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Landtags- und Bundestagswahlen teilnehmen können, die in allen Lebensbereichen eine vom Gericht bestellte Betreuungsperson haben. Das sei bis zu dem 2019 gesprochenen Urteil bei allen vergangenen Wahlen gesetzlich pauschal ausgeschlossen gewesen. Russell begrüßte, „dass die politischen Akteure barrierefreie Landtagswahlen nun ebenfalls als Thema der politischen Teilhabe erkannt haben“.
Wahlräume sollten nach den örtlichen Gegebenheiten so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. So solle der Zugang nach Möglichkeit stufenlos und die Wahlkabine auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sein.
Der Integrationsförderrat ist ein bei der Landesregierung eingerichtetes Gremium. Er berät und unterstützt die Regierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen und hat das Recht, geeignete Vorschriften vorzuschlagen und Gesetzentwürfe zu beurteilen.
(RP/dpa/mv)

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