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Mecklenburg-Vorpommern erfüllt Job-Mindestquote für Menschen mit Behinderung gerade so

Die Vorsitzende DGB Nord appellierte am Mittwoch an Unternehmen und Verwaltungen im Nordosten, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen.

Laura Pooth
Laura Pooth (Foto: DGB)

Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt Mecklenburg-Vorpommern die gesetzliche Mindestquote nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gerade so. Im Nordosten machten Schwerbehinderte 5,2 Prozent aller Beschäftigten aus – 4,4 Prozent bei privaten Arbeitgebern und 7,1 Prozent bei öffentlichen Arbeitgebern, teilte der DGB Nord anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai mit. Damit liege das Bundesland nur knapp über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent.

Der DGB beruft sich bei den Zahlen auf die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Daten betreffen demnach das Jahr 2020.

„Sie sind häufiger und länger arbeitslos“

Die Vorsitzende DGB Nord, Laura Pooth, appellierte am Mittwoch an Unternehmen und Verwaltungen im Nordosten, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen. „Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv statt inklusiv“, sagte sie. Die Corona-Pandemie habe sich hierbei negativ ausgewirkt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verlören, sei es für sie deutlich schwieriger, einen neuen zu finden, so Pooth. „Sie sind häufiger und länger arbeitslos und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“

Die Gewerkschafterin forderte stärkere Anreize zur Einstellung von Menschen mit Behinderung. „Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen.“ Von den 3309 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern in Mecklenburg-Vorpommern, die die gesetzliche Quote erfüllen müssten, habe mehr als jedes fünfte (727) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.

(RP/dpa)

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