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Mädchen nach Zahnbehandlung im Wachkoma: Verfahren gegen Anästhesisten eingestellt

Seit einem Kunstfehler ist das Kind ein Pflegefall – der Mediziner gilt nach Zahlung von 15.000 Euro als nicht vorbestraft. Auf welche Summe die Familie im Zivilprozess hofft.

Zahnarzt-Werkzeuge mit Behandlungsstuhl im Hintergrund
(Foto: Shutterstock)

Gegen einen Anästhesisten, der durch einen mutmaßlichen Kunstfehler den irreparablen Hirnschaden eines kleinen Mädchens verursacht haben soll, ist das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt worden. Der 44 Jahre alte Arzt aus Bielefeld akzeptierte am Dienstag vor dem Landgericht Detmold 15.000 Euro Strafe. Danach stellte die Strafkammer das Verfahren ein (Az.: 21 KLs 8/20).

Mit der Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gilt der Anästhesist als nicht vorbestraft. Ihn erwartet aber noch eine Zivilklage seitens der Familie des Mädchens, die mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld geltend machen will.

Tubus in der Speiseröhre

Das damals sieben Jahre alte Kind sollte im September 2017 in einer Zahnarztpraxis in Detmold eine Milchzahnbehandlung unter Vollnarkose bekommen. Mehrere Zähne sollten verfüllt oder auch gezogen werden. Die Anklage warf dem Arzt vor, versehentlich den Tubus zur Beatmung in die Speiseröhre statt in die Luftröhre gelegt zu haben. Anzeichen für den Fehler soll der Mediziner nicht rechtzeitig bemerkt haben. Das Mädchen befindet sich aufgrund des Sauerstoffmangels seit dem Vorfall im Wachkoma und ist ein Schwerstpflegefall.

(RP/dpa)

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1 Kommentar

1 Comment

  1. Melanie Samsel

    30. Januar 2022 um 13:09

    Vielen Dank für den Artikel! Es ist schrecklich, wenn so etwas passiert. Glücklicherweise hört man Geschichten wie diese selten. Ich habe trotzdem eine Menge Respekt vor Vollnarkosebehandlungen, wobei das natürlich nicht so ganz rational ist. Es ist aber gut zu lesen, dass der Prozess ohne weitere Hindernisse verlaufen konnte.

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