Anlässlich der anstehenden Wahlen auf Landes- und Bundesebene in diesem Jahr hat die LIGA Selbstvertretung 10 Gebote für eine zukunftsfähige Behindertenpolitik formuliert.
„Daran müssen sich die politischen Parteien, ihre Programme sowie die Koalitionsverträge künftiger Regierungen messen lassen“,
erläutert die LIGA-Sprecherin Dr. Sigrid Arnade.
Alle Gebote orientieren sich nach Angaben der LIGA-Sprecherin an der UN-Behindertenrechtskonvention und damit an einer Behindertenpolitik als Menschenrechtspolitik.
Abdeckung des kompletten Spektrums
Die Gebote decken laut der LIGA Selbstbestimmung nahezu das gesamte Spektrum der Behindertenpolitik ab. „Zu jedem einzelnen Gebot ließe sich eine längere Abhandlung schreiben“, betont Sigrid Arnade. Das böte Politikern jedoch auch die Möglichkeit, sich auf Nebenaspekte zu konzentrieren. „Mit dieser Zusammenfassung unserer Anliegen auf die wesentlichen Kernpunkte hoffen wir darauf, dass die von uns Angesprochenen Farbe bekennen müssen.“
Das sind die Forderungen der LIGA
1. Gebot
Behindertenpolitik, die keine Menschenrechtspolitik ist, ist keine Behindertenpolitik.
2. Gebot
Das Menschenrecht auf Inklusion durch eine freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform mit der entsprechenden Unterstützung wird gewährleistet und nicht aus Kostengründen eingeschränkt. Die erforderliche Unterstützung für die Teilhabe an allen Lebensbereichen wird als echter Nachteilsausgleich einkommens- und vermögensunabhängig erbracht.
3. Gebot
Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen werden zu Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen verpflichtet.
4. Gebot
Digitalisierung wird barrierefrei umgesetzt. Digitale Teilhabe wird für alle Menschen möglich gemacht.
5. Gebot
Gebärdensprachdolmetschung, Untertitelung, Audiodeskription und Leichte Sprache werden in allen Bereichen der Kommunikation und der Medien selbstverständlich umgesetzt.
6. Gebot
In psychiatrischen Zusammenhängen werden Zwangsmaßnahmen und Zwangsmedikation unterbunden und durch Alternativen ersetzt.
7. Gebot
Gewaltschutzstrategien und unabhängige Beschwerdestellen werden erarbeitet und eingerichtet, um vulnerable Gruppen wie behinderte Mädchen und Frauen effektiv zu schützen.
8. Gebot
Das Menschenrecht auf inklusive Bildung, orientiert an qualitativen Maßstäben, wird umgesetzt, unterstützt durch einen Masterplan, der in einem partizipativen Prozess von Bund, Ländern und Selbstvertretern erarbeitet wird.
9. Gebot
Für einen inklusiven Arbeitsmarkt und ein inklusives Gesundheitswesen werden Masterpläne mit den relevanten Akteuren und Selbstvertretern entwickelt und umgesetzt.
10. Gebot
Selbstvertretungsorganisationen werden organisatorisch und finanziell unterstützt, um die Regierungsarbeit auf Bundes- und Länderebene kritisch zu begleiten. Entscheidungen, die unter Nichtbeachtung zuvor festgelegter Partizipationsstandards zustande kommen, sind nichtig.
(RP/PM)

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