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Lebenshilfe: „Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung muss bleiben“

Die bevorstehende Einführung der Kindergrundsicherung führt zu großer Besorgnis bei Eltern, die ihre volljährigen Kinder zu Hause pflegen. Das Bundesfamilienministerium versucht zu beschwichtigen.

Würfel mit Aufschrift "Kindergeld" und "Kindergrundsicherung"
(Foto: Shutterstock)

Diese Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschließen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung befürchten jedoch, dass die aktuellen Pläne der Regierung zu einer massiven Verschlechterung für erwachsene Kinder mit Behinderung und ihre Eltern führen werden.

„Würde das bisherige Kindergeld, das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll, direkt an die volljährigen Kinder mit Behinderung ausgezahlt, würden die 250 Euro gleich wieder vom Sozialamt einkassiert. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“,

kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., im Namen der Fachverbände.

Fachverbände befürchten bürokratische Hürden

Obgleich das Familienministerium in der Anhörung zum Gesetzentwurf am vergangenen Freitag mitteilte, dass diese Wirkung des Gesetzes nicht beabsichtigt sei, sind die Fachverbände unverändert tief besorgt. Denn die vom Familienministerium angedeutete Lösung würde voraussichtlich weitere bürokratische Hürden mit sich bringen.

Die Fachverbände fordern die Bundesregierung daher auf, den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung in seiner jetzigen Form zu belassen. Die wichtige Ausgleichsfunktion des bisherigen Kindergeldes darf auf keinen Fall entfallen, geschmälert oder noch weiter verkompliziert werden. Die Familien seien auf die finanzielle Unterstützung von 250 Euro monatlich angewiesen, um die Betreuung und Versorgung ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung selbst sicherzustellen.

Hier finden Sie die Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.

(RP/PM)

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