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„Leben mit außerklinischer Intensivpflege ist vielfältig“

In wenigen Tagen wird eine neue Richtlinie für außerklinische Intensivpflege beschlossen. Für viele Betroffene könnte das katastrophale Folgen haben. Darauf will eine Kampagne aufmerksam machen, die heute in Bonn und Berlin startet.

Das Plakat im Querformat zeigt eine junge Frau im E-Rollstuhl. In der Überschrift auf dem Plakat heißt es: „Ich gehöre nur mir. Leben mit außerklinischer Intensivpflege ist vielfältig“. Außerdem findet sich der Hashtag #sebstundbestimmt. Unterhalb des Fotos sind die Logos von 29 Unterstützern angeordnet.
Plakatmotiv mit Laura Mench. (Foto: GKV-IPReG)

Der seit vergangenem Jahr aktive GKV-IPReG ThinkTank, dem zirka 50 Vertreter aus Selbsthilfe, Medizin, Wissenschaft, Medizintechnik, Pflege und Therapie angehören, startet die Kampagne „Leben mit außerklinischer Intensivpflege ist vielfältig“. Die großflächigen Plakate von authentischen Kindern und Erwachsenen sind vom 2. bis 22. November 2021 in Bonn und Berlin zu sehen. Was ist der Hintergrund für diese Aktion?

Im Oktober 2020 trat das Intensivpflege-und Rehabilitationsstärkungsgesetz – kurz „GKVIPReG“ in Kraft und am 19. November 2021 wird die „Richtlinie über die Verordnung außerklinischer Intensivpflege“ vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) verabschiedet. Beides betrifft schätzungsweise 27.000 Menschen in Deutschland.

Gefahr, in stationärer Einrichtung leben zu müssen

Betroffen sind vor allem Menschen in hohem Alter, die vielfach an mehreren Erkrankungen leiden, sich oft auch nicht mehr mitteilen können und in ihrer Autonomie sehr eingeschränkt sind. Für sie wurde dieses Gesetz gemacht, wie viele Politiker, die dafür gestimmt haben, auf Anfragen erklärten. Deshalb könne stationäre intensivpflegerische Versorgung ihre intensivpflegerischen Bedarfe besser berücksichtigen.

Daneben gibt es jedoch Kinder und Jugendliche mit angeborenen, erworbenen oder fortschreitenden Erkrankungen (z.B. SMA, SHT, Stoffwechselerkrankung u.a.), junge Erwachsene, die ein selbstbestimmtes Leben führen (zum Beispiel mit hohem Querschnitt oder Erkrankungen seit Kindesalter), Erwachsene mit fortschreitender Muskelerkrankung oder nach akuten Ereignissen (z.B. ALS, nach Unfall oder Schlaganfall) und Betroffene ohne Beatmung, aber mit regelmäßig wiederkehrenden lebensbedrohlichen Krisen (z.B. Anfallsleiden etc.).

„Schon diese Aufzählung zeigt, wie vielfältig diese Gruppe der Betroffenen ist, die außerklinische Intensivpflege benötigt! Wie müssen sich diese jungen Menschen fühlen, wenn sie beim Erreichen des Erwachsenenalters in eine stationäre Einrichtung ziehen müssen, in denen nicht ansprechbare, hochbetagte multimorbide Menschen leben?“

fragt der GKV-IPReG ThinkTank. Deshalb gehe man nun mit den Plakaten an die Öffentlichkeit.

(RP/PM)

Lesen Sie dazu auch: So kämpft Ella gegen das Intensivpflegegesetz

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