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Kultusministerkonferenz empfiehlt Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtsfach an Schulen

Nun gilt es jedoch, die gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland davon profitieren können.

Ulrich Hase hat ein Drei-Tage-Bart, lichtes Haar und trägt eine Brille. In der rechten Hand hält er einen Füller.
Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten-Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (Pressfoto)

Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Einführung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Wahlpflicht-/Wahlfach an allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen stellt einen weiteren Schritt der Anerkennung der DGS als eigenständige Sprache dar. Damit wird ein langjähriges Ziel der deutschen Verbände hörbehinderter Menschen und ihrer Berufsverbände verwirklicht, ganz im inklusiven und im plurilingualen Kontext einen Zugang für alle zur DGS zu vermitteln.

„Auf diese Weise wird eine gesellschaftliche Bewusstseinsbildung zur Deutschen Gebärdensprache und der sprachlich-kulturellen Gemeinschaft ermöglicht“,

sagt Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten-Selbsthilfe und Fachverbände e.V. „Zurzeit hängt es noch stark vom Wohnort eines Kindes mit und/oder ohne Hörbehinderung ab, ob es die Möglichkeit erhält, die DGS zu erlernen oder nicht. Es ist deshalb dringend an der Zeit, die schulgesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Schulen in ganz Deutschland dieses Unterrichtsfach anbieten können.“

Gleichberechtigt mit zum Beispiel Spanisch oder Polnisch

Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten-Selbsthilfe und Fachverbände e. V. fordert seit Jahren die Einführung des Unterrichtsfachs DGS als gleichwertiges (Fremd-)Sprachenfach wie zum Beispiel auch Spanisch und Polnisch. Über die weiteren Schritte zur Umsetzung der KMK-Empfehlung tritt die Deutsche Gesellschaft mit der Kultusministerkonferenz und den Bildungsministerien der Bundesländer nun in Kontakt.

Kinder mit Hörbehinderungen haben laut der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Recht auf das Erlernen und die Verwendung der Gebärdensprache in der Bildung (s. Artikel 24, Absatz 3): „Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem […] b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen […].“

Noch nicht flächendeckend

Dieses Recht ist bislang aber noch nicht flächendeckend in Deutschland umgesetzt. Es gibt bereits gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gebärdensprachen in vielen verschiedenen europäischen Ländern. Auch die Bundesländer Berlin, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern verfügen bereits über Lehrpläne für das Fach DGS und weitere Bundesländer bereiten zurzeit welche vor.

(RP/PM)

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