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Krankenhaus-Begleitung für Behinderte: Bundesrat beschließt Erstattung von Verdienstausfall

Menschen mit Behinderung können künftig leichter von Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen begleitet werden.

Wartebereich eines Krankenhauses (Foto: Shutterstock)
Wartebereich eines Krankenhauses (Foto: Shutterstock)

Vertraute Begleitpersonen erhalten künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihren Verdienstausfall erstattet. Eine entsprechende Neuregelung passierte am Freitag in Berlin den Bundesrat. Sie war von den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung seit Langem gefordert worden. In ihrem Namen erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt (Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesministerin):

„Die ungeregelte Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus war seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Heute hat der Deutsche Bundestag endlich den Weg dafür frei gemacht, dass die Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung finanziell abgesichert wird. Wir sind sehr froh, dass der Gesetzgeber nun gehandelt hat. Menschen mit Behinderung und ihren Familien fällt damit ein riesiger Stein vom Herzen, denn der Krankenhausbesuch war für sie bisher von Ängsten und großer Unsicherheit geprägt.“

Auch der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, sagte: „Ich bin sehr froh, dass nun endlich eine Regelung gefunden wurde.“

Eine wichtige Hilfe – auch für das Klinikpersonal

Künftig zahlt die Krankenkasse, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patientinnen und Patienten mit Behinderung begleiten. Dusel, der ebenfalls seit Längerem eine entsprechende Verbesserung angemahnt hatte, sagte, ein Krankenhausaufenthalt sei für alle belastend. „Für Menschen mit schwersten oder Mehrfachbehinderungen und ihre Angehörigen kann er zu einer traumatisierenden Erfahrung werden.“

Bereits die Fachverbände hatten erläutert, dass Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, eine vertraute Begleitperson bräuchten. Dusel sagte: „Dann ist dringend eine vertraute Bezugsperson für die Dauer der Behandlung nötig.“ Diese kann Sicherheit geben und bei der Kommunikation mit dem Klinikpersonal helfen.

Bei Begleitung durch vertraute Mitarbeiter der Eingliederungshilfe werden die Personalkosten von den für diese Leistung zuständigen Trägern übernommen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die zu begleitende Person grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Die pflegerische Leistung bleibt weiterhin Aufgabe des Krankenhauspersonals.

Weitere Verbesserungen gefordert

Ferner forderte der Bundesrat die kommende Bundesregierung zu weiteren Verbesserungen für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen auf. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner betonte: „Ich freue mich, dass wir es noch vor der Wahl geschafft haben, eine Einigung zu erzielen. Dennoch darf dies nur ein erster Schritt sein. Wir müssen noch weitere Verbesserungen erreichen. Auf Antrag Bayerns hat der Bundesrat den Gesetzgeber gebeten, die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises zu prüfen. Außerdem sollen die Kosten der notwendigen Begleitung nicht zulasten der Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Kommunen, als Träger der Eingliederungshilfe, gehen. Angestrebt wird eine Finanzierung aus Steuermitteln des Bundes.“

(RP/dpa)

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