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Klose verteidigt Gesetzentwurf für Gehörlosen- und Taubblindengeld

Die SPD-Landtagsfraktion in Hessen kritisiert, dass die neuen Maßnahmen Menschen ausschließen, die eigentlich ein Anrecht auf den Nachteilsausgleich haben sollten.

Der Hessische Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte den Gesetzesentwurf gegen die Kritik der Opposition.
Der Hessische Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte den Gesetzesentwurf gegen die Kritik der Opposition. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Sozialminister Kai Klose (Grüne) hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Gehörlosen- und eines Taubblindengeldes gegen die Kritik der Landtagsopposition verteidigt. Dieses Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu sichern, erklärte Klose am Dienstag im hessischen Landtag in Wiesbaden. Auch das Verfahren für die Beantragung der finanziellen Unterstützung werde erleichtert.

Experten der Oppositionsfraktionen erklärten, der Gesetzentwurf der Landesregierung sei ein längst überfälliger Schritt. Es würden aber nicht alle betroffenen Menschen von den geplanten Maßnahmen profitieren. Problematisch sei etwa, dass für den Bezug des Gehörlosengeldes ein Behinderungsgrad von 100 Prozent zur Voraussetzung gemacht werde, kritisierte die SPD-Fraktion. Diesen Grad könnten gehörlosen Menschen nur erreichen, wenn eine weitere Einschränkung bestehe, die mit der Gehörlosigkeit nichts zu tun habe.

Das Gehörlosen- und Taubblindengeld

Das Gehörlosengeld soll nach den Plänen der Landesregierung monatlich 150 Euro sowie das Taubblindengeld das Doppelte des Blindengelds und damit rund 1.300 Euro betragen. So sollen etwa die Kosten für technische Hilfsmittel oder für einen Dolmetscher ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2021 sind nach dem Gesetzentwurf einmalig sechs Millionen Euro für die Einführung des Gehörlosen- und Taubblindengeldes eingeplant und künftig dann acht Millionen Euro jährlich.

(RP/dpa/lhe)

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