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ISL: Triage-Gesetz weiterhin menschenrechtlich bedenklich

Der Entwurf enthält weiterhin viele problematische und nicht geklärte Sachverhalte, so die Interessenvertretung. Warum die Novelle so nicht vor Diskriminierung schützen soll.

Karikatur: Alte und Behindertemenschen tragen Nummern und rennen rund um Krankenhausbett mit Beatmungs-Equipment.
(Karikatur: Phil Hubbe)

Anlässlich der Stellungnahmefrist für ein Triage-Gesetz hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) ihre Position zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingereicht und stuft den Gesetzestext weiterhin als menschenrechtlich bedenklich ein. Viele problematische und ungeklärte Sachverhalte sind noch immer im Entwurf enthalten, so dass dieser nicht der Pflicht dient, behinderte Menschen wirksam vor Diskriminierung im Gesundheitswesen zu schützen.

„Es wurden nicht genügend Anstrengungen seitens der Bundesregierung unternommen, um einen Gesetzesentwurf zu präsentieren, der behinderte, vorerkrankte und ältere Menschen im Falle knapper intensiv-medizinischer Ressourcen wirksam vor Diskriminierung schützt. Im Entwurf des Ministeriums ist die Überforderung deutlich spürbar, einen diskriminierungsfreien Gesetzesvorschlag zu verfassen, der chancengleichen Zugang für alle Menschen zur medizinischen Versorgung in pandemischen Notlagen ermöglichen soll – egal ob behindert oder nicht. Ganz im Gegenteil. In diesem Triage-Gesetz lassen sich ableistische Denkmuster lesen, oder warum bleibt ein Randomisierungsverfahren gänzlich unerwähnt? Der jetzige Entwurf deckt sich jedenfalls weder mit den Ansprüchen des geltenden Grundgesetzes noch dem Menschenrechtsschutz“,

fasst es Jenny Bießmann vom ISL-Vorstand zusammen, die auch eine der neun Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht ist.

„Zudem war das Beteiligungsverfahren bis hierhin eine Katastrophe. Drei zusammenhanglose Treffen mit unterschiedlicher Besetzung im 90-Minuten-Format, und das nur nach vehementer Kritik. Auch die neue Ampel-Regierung kann mit dem Muff unter den Talaren in den Ministerien bisher keine anständige Partizipation zustande bringen,“ ärgert sich Bießmann.

Gelegenheit verpasst

Behinderte und vorerkrankte Menschen würden also weiterhin diskriminiert und dem ableistischen Menschenbild in der Medizin ausgeliefert sein, wenn nicht von Anfang an das menschenrechtliche Modell von Behinderung in die Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Personal Einzug hält. Es wurde die Gelegenheit verpasst, einen Gesetzesentwurf zu gestalten, der die berechtigten Ängste und Sorgen behinderter Menschen, aufgrund von diskriminierenden Alltagserfahrungen im größtenteils nicht barrierefreien Gesundheitswesen, endlich ernst nimmt und ihnen bei knappen Rettungsressourcen eine gleichberechtigte Chance einräumt, so die ISL.

Das zur Verabschiedung gestellte BMG-Papier würde dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 in keiner Weise gerecht. Vor allem solle schleunigst ein Umdenken stattfinden, alleine schon vor dem historischen Hintergrund der düsteren Vergangenheit Deutschlands vor und während des zweiten Weltkriegs, betont die Interessenvertretung.

(RP/PM)

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