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Interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik: Bundestag muss entscheiden

Quer über Parteigrenzen hinweg haben sich acht Bundespolitiker zusammengefunden, die die Einführung der kostenlosen Trisomie-Screenings nicht akzeptieren. Wie das Bündnis dagegen ankämpfen will.

Mehrere Bluttests im Labor.
Seit diesem Jahr zahlt die gesetzliche Krankenkasse Bluttest, die künftigen Eltern Aufschluss über das Risiko von Trisomie 21, 18 und 13 geben bei Neugeborenen geben können. (Foto: Shutterstock)

Die Politiker Michael Brand (CDU/CSU), Hubert Hüppe (CDU/CSU), Pascal Kober (FDP), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Sören Pellmann (DIE LINKE), Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Dagmar Schmidt (SPD) und Sabine Weiss (CDU/CSU) stimmen mit der Entscheidung des G-BA zur Einführung von kostenlosen Pränataltests nicht überein. Um nachträglich eine bessere Lösung herbeizuführen, haben sie sich in einer interfraktionellen Gruppe zusammengeschlossen.

Die Mitglieder eint die Überzeugung, dass das pränatale Screening auf Trisomie 21, 18 und 13 und andere auf keinen Fall zur Routine in der Schwangerschaft werden soll. Dies teilten sie der Presse am Donnerstag mit. Die Parlamentarier betrachten mit großer Sorge, dass der Trisomie-Bluttest seit dem 1. Juli 2022 von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird.

„Manche meinen, die Debatte um Zulassung und Nutzung solcher Screenings sei damit beendet. Das stimmt so nicht. Im Gegenteil ist das Thema genauso virulent wie zuvor, Wir stehen erst am Beginn einer besorgniserregenden Entwicklung, weil weitere Tests auf genetische Dispositionen in der Entwicklung sind und vor der Zulassung stehen.“,

so das Bündnis.

Entscheidungen zu einem Schwangerschaftsabbruch fänden nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum statt. Persönliche Entscheidungen unterlägen auch gesellschaftlichen Zwängen, Wünschen und (Vor‑)Bildern.

Abgeordnete befürchten falsche Botschaft

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe argumentiert, dass wenn als Grund für die Kostenübernahme allein die Besorgnis ausreiche, ein Kind mit Trisomie zur Welt zu bringen, das auf eine flächenmäßige Anwendung der Tests hinauslaufen würde. Zumal die leichte Verfügbarkeit des Tests diese Sorge befeuern würde – mit einer klaren Botschaft: „Ein Leben mit einer Trisomie ist weniger wert, gesellschaftlich weniger erwünscht und Kinder mit Behinderung lassen sich vermeiden.“

Ein Blick nach Dänemark, wo ein Screening auf Trisomien seit 2004 allen Schwangeren als reguläre Vorsorge angeboten wird, zeige die drastischen Folgen: Innerhalb eines Jahres halbierte sich die Anzahl der neugeborenen Kinder mit Trisomie.

Die interfraktionelle Gruppe ist der Meinung, dass die Antwort auf diese ethisch hochbrisanten Fragen, die der Pränataldiagnostik verbunden sind, nicht einem Verwaltungsgremium wie dem G-BA überlassen werden darf. Darauf habe auch Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, wiederholt hingewiesen und angemahnt, dass die Entwicklung, Verfügung und Zulassung molekulargenetischer Testverfahren fundamentale ethische Grundfragen unserer Werteordnung berühren, denen sich das Parlament stellen muss.

Auch der Deutsche Ethikrat hat sich im Februar diesen Jahres im Rahmen des „Forums Bioethik“ sehr kritisch zu nichtinvasiven Pränataltests positioniert, da zentrale ethische Prinzipien betroffen seien: Selbstbestimmung und Recht auf Nichtwissen, gesellschaftliche Prägung und Entscheidungsdruck, unser Verständnis von und der Umgang mit Gesundheit, Krankheit und Behinderung sowie die Akzeptanz von Anderssein.

Parlament soll darüber abstimmen

Die Parlamentarier wollen diese Fragen dorthin holen, wo sie zu verhandeln sind: in den Deutschen Bundestag als dem gesetzgebenden und damit normsetzenden Organ unseres politischen demokratischen Systems. Nur dort ließen sie sich einer Debatte gerecht werden, die den Kern unserer gesellschaftlichen Werte berührt.

„Wir wollen konkrete rechtliche Änderungen bewirken. Insofern sehen wir uns als gesetzgeberischen Aktionskreis und nicht nur als parlamentarischen Gesprächskreis. Ziel der gesetzgeberischen Maßnahmen soll es sein, dass pränatale Screenings, die ausschließlich mit einer selektiven Praxis verbunden sind, nicht zu Standarduntersuchungen während der Schwangerschaft werden, sondern die Ausnahme bleiben. Daneben wollen wir die Zulassungsverfahren regulieren. Diese dürfen nicht einem rein von Angebot und Nachfrage getriebenen Mechanismus folgen.“,

teilt das Bündnis mit.

Um diese Zielsetzung umsetzen zu können, wollen sie regelmäßig externe Fachexpertise einbeziehen. Der zivilgesellschaftliche Input von Betroffenenkreisen sei für deren Arbeit maßgebend. Hand in Hand mit den Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft würden sie Gesetzesänderungen zur Abstimmung bringen, die eine auf Selektion ausgerichtete Pränataldiagnostik zur Ausnahme, nicht zur Regel machen.

(RP/PM)

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