„Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) haben Menschen mit Behinderungen das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven sowie zugänglichen Arbeitsmarkt und -umfeld zu verdienen. Seit Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland ist die Teilhabepolitik darauf gerichtet, Menschen mit Behinderungen möglichst im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, zu beschäftigen und zu halten. Trotz vieler Fortschritte in den letzten Jahren liegt die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen immer noch weit höher als bei nichtbehinderten Menschen. Dabei ist der Anteil der Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bei den arbeitslosen Menschen mit Behinderung höher als bei den Menschen ohne Behinderung“.
Zwei Anträge
So beginnt der 20 Ziele umfassende Antrag „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ der CDU/CSU-Fraktion, unterzeichnet von Friedrich Merz und Alexander Dobrindt. Dieser wird ebenso wie der Antrag „Volle und wirksame Partizipation von Menschen mit Behinderung“ der Fraktion DIE LINKE Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein, die ab Montag, 25. April 2022, ab 14.00 Uhr im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus stattfindet. Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Die Sachverständigen
Als Sachverständige werden vertreten sein: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V., LIGA Selbstvertretung, Mensch zuerst-Netzwerk People First Deutschland e.V., ProjektRouter gGmbH, Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe BAGüS, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen und Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke. Hier lassen sich vorab die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen studieren.
(RP)

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