Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe auf die besondere Betroffenheit von Frauen mit Behinderungen hin.
Frauen mit Behinderungen seien besonders häufig Opfer von Gewalt. Studien besagen, dass Frauen mit sogenannter „geistiger Behinderung“ sogar noch stärker betroffen sind, weil sie häufig in Einrichtungen wohnen und arbeiteten. Oft bliebe die Gewalt unentdeckt, häufig wird ihnen nicht geglaubt, so Hüppe. Frauen mit Behinderung hätten es deutlich schwerer Hilfe zu finden, weil sie die Angebote nicht kennen oder diese nicht barrierefrei seien. Wichtig sei, dass diese Frauen von den Hilfsangeboten wissen und überall ohne Beaufsichtigung anrufen können.
Forderung nach Informationspflicht der Träger
Jeder Träger solle einer Einrichtung muss aus Sicht des CDU-Bundestagsabgeordneten verpflichtet werden, dass das Wissen über Hilfe und der Zugang dazu gesichert ist. Dabei sei ihm auch wichtig, dass alle Opfer sofort Zugang zu gewaltfreien Räumen hätten. In Einrichtungen müssten die mutmaßlichen Täter gehen – nicht die Opfer. Für Frauen außerhalb von Einrichtungen solle es auch Notaufnahmen geben.
Laut jetzigem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sollen verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorangetrieben werden. Hüppe kündigt an, er werde darauf achten, dass dies keine bloße Ankündigung bleibe. Zudem begrüße er es, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Gewaltschutz insbesondere für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, darunter in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, verbessern will.
Sind Sie von Gewalt gegen Frauen betroffen? Unter der Telefonnummer 0800 / 011 60 16 erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe. Die Beratung ist in 17 Sprachen, darunter auch Leichte Sprache und Gebärdensprache, verfügbar.
(RP/PM)

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