Das Bundeskabinett beschloss heute den Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Straftatbestand der „verhetzenden Beleidigung”. Neben Menschen mit Behinderung soll die Novelle besonders auch Juden, Muslime sowie Homosexuelle vor menschenunwürdigen Äußerungen schützen.
„Antisemitismus hat in unserem Rechtsstaat genauso wenig Platz wie die Verhetzung gegen andere Religionen. Auch wer andere wegen ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet, muss die Härte unseres Gesetzes zu spüren bekommen“,
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei.
Unter Strafe steht es dann, „eine durch ihre nationale, rassistische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen“ zu beschimpfen, böswillig verächtlich zu machen oder zu verleumden. Im nächsten Schritt wird der Entwurf im Parlament zur Abstimmung gestellt, die Zustimmung gilt als sicher.
Keine Strafe ohne Gesetz
Bisher waren Gerichte bei dem Thema Volksverhetzung oft die Hände gebunden, da diese öffentlich geäußert werden muss – was beispielsweise bei Briefen, Nachrichten in sozialen Netzwerken oder einer persönlichen Ansprache oft nicht der Fall ist.
Diese Lücke schließt das neue Gesetz, welches als Paragraph 192a seinen Weg in das Strafgesetzbuch finden soll. Bei einer Verurteilung drohen den Tätern zukünftig eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
(RP)

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