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Heilmittelerbringer fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA

Die Heilmittelverbände repräsentieren rund 400.000 Therapeutinnen und Therapeuten und drängen auf eine stärkere Beteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Eine Logopädin macht mit einem jungen Mädchen Sprechübungen. (Foto: Shutterstock)

Die maßgeblichen Heilmittelverbände setzen sich für eine stärkere Beteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein. In einem Treffen zu Jahresbeginn haben sich alle 17 Verbände darauf verständigt, eine stimmberechtigte Vertretung der Heilmittelerbringer im G-BA zu fordern. Diese Forderung soll nun an die politischen Entscheidungsträger herangetragen werden.

Die Heilmittelverbände gemäß § 125 SGB V repräsentieren rund 400.000 Therapeutinnen und Therapeuten aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie. In Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Hebammen und Pflegekräften übernehmen sie zentrale Aufgaben im Gesundheitswesen. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst sowohl präventive als auch therapeutische Maßnahmen, die zur Teilhabe, Lebensqualität und Krankheitsprävention beitragen.

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Bisher kein Sitz im G-BA

Bisher verfügen die genannten Berufsgruppen über keinen Sitz im G-BA und haben weder Antrags- noch Mitberatungsrechte bei Richtlinien und Beschlüssen, die sie selbst betreffen. Die Verbände argumentieren, dass eine stimmberechtigte Vertretung sowie ein Antrags- und Mitentscheidungsrecht erforderlich seien, um die fachliche Expertise der Therapeutinnen und Therapeuten angemessen in die Entscheidungsprozesse einzubringen.

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Heilmitteln in einer alternden Gesellschaft kritisieren die Verbände, dass derzeit ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen sowie Krankenhausgesellschaften über deren Versorgung entscheiden. Dieses Modell entspreche nicht mehr den Anforderungen einer interprofessionellen Gesundheitsversorgung.

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Die Heilmittelverbände fordern daher eine Reform, die eine gleichberechtigte Mitbestimmung der Heilmittelerbringer im G-BA sicherstellt und eine angemessene Unterstützung für die damit verbundenen Aufwände vorsieht.

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