Menschen mit Behinderung soll mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Wer etwa mit einem Assistenz- oder Blindenführhund unterwegs ist, dem darf künftig nicht mehr der Zutritt zu Einrichtungen oder Geschäften verweigert werden, selbst wenn Hunde dort nicht erlaubt sind. Außerdem soll die Ausbildung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung stärker gefördert werden und Jobcenter sollen Rehabilitanden – also etwa Menschen, die sich nach einem schweren Unfall oder einer Krankheit zurück ins Leben kämpfen – künftig besser betreuen und in den Arbeitsmarkt vermitteln.
Das Gesetz will zudem Gewalt gegen Frauen mit Behinderung einen wirksameren Riegel vorschieben. Um solche Übergriffe möglichst zu verhindern, sollen bestimmte, vielfach bereits bestehende Schutzregeln in Einrichtungen für Betroffene rechtlich stärker verankert werden. Frauen mit Behinderungen sind nach Angaben des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, fast doppelt so häufig Opfer von körperlicher Gewalt wie andere Frauen.
(RP/dpa)

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