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Gesellschaft & Politik

Fachverbände fordern Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung  

Der Krieg in der Ukraine bringt entsetzliches Leid über die Bevölkerung. Menschen mit Behinderung sind davon in besonderem Maß betroffen.

Silhouetten von Flüchtenden, eingefärbt in den ukrainischen Landesfarben
(Foto: Shutterstock)

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung, um schnell und unbürokratisch die notwendige Unterstützung sicherzustellen.

Hierfür sei es dringend erforderlich, § 100 Abs. 2 SGB IX aufzuheben. Nach dieser Vorschrift haben Menschen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, keinen Anspruch auf die für Menschen mit Behinderung notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe. Das bedeutet: Geflüchtete Menschen könnten nicht von den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe unterstützt werden, auch wenn sie die Hilfe dringend benötigen.

Zwar bewilligten schon jetzt manche Träger der Eingliederungshilfe entsprechende Leistungen nach einer Ausnahmeregelung im Asylbewerberleistungsgesetz, § 6 Abs. 2. Von dieser Regelung machten aber bei weitem nicht alle Leistungsträger Gebrauch, obwohl sich auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür ausgesprochen hat, wegen des Krieges geflüchteten Menschen mit Behinderung die erforderliche Eingliederungshilfe nach dieser Regelung zukommen zu lassen. Es brauche deshalb hier dringend eine eindeutige und verbindliche, bundesrechtliche Regelung, so die Fachverbände.

Länder sollen Vereinbarung mit Krankenkassen schließen

Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB), fordert im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und in Übereinstimmung mit den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung von Bund und Ländern, dass die Leistungsträger die notwendigen Leistungen für Menschen mit Behinderung schnell und unbürokratisch bundesweit und -einheitlich bewilligen. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung für die Vertriebenen regen die Fachverbände zudem an, dass die Landesregierungen flächendeckende Vereinbarungen mit den Krankenkassen gemäß § 264 Abs. 1 SGB V treffen.

Die zeitnahe Bewilligung der Leistungen schaffe die notwendigen Sicherheiten in einer sehr prekären Situation. Die Öffnung der Zugänge zu Schulen, Ausbildungen und Angeboten der sozialen Teilhabe sowie der Teilhabe am Arbeitsleben biete Unterstützung bei der Stabilisierung, öffnet Perspektiven und kann helfen, die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten, argumentieren die Fachverbände.

(RP/PM)

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