Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen ist mit seinem Versuch gescheitert, E-Scooter in Münster verbieten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Münster lehnte nach Angaben vom Donnerstag per Eilbeschluss einen Antrag ab, nach dem die Stadt Münster erneut über die Beseitigung der Tretroller entscheiden sollte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Stadt stellte nachträglich Sondernutzungserlaubnis aus
Das Gericht hatte bereits im Februar einem ähnlichen Antrag des Vereins teilweise stattgegeben. Der Verein hatte damals argumentiert, seine Mitglieder würden durch die auf den Gehwegen abgestellten E-Scooter massiv in ihrer Mobilität beeinträchtigt. Das Gericht gab der Stadt damals auf, über den Antrag des Vereins, den Geschäftsbetrieb mit stationslosen E-Rollern zu untersagen und entsprechende Beseitigungsverfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.
Das tat die Stadt daraufhin und stellte per Bescheid fest, dass es für eine Beseitigung der Roller keine rechtliche Grundlage gebe. Zudem erteilte sie den Betreibern eine Sondernutzungserlaubnis für Straßen.
Durch diese Entwicklung sei die formelle Illegalität der Straßennutzung entfallen, entschied das Verwaltungsgericht nun in seinem Eilbeschluss vom Dienstag. Der Antragsteller habe keinen Anspruch darauf, dass die Stadt noch einmal neu über die Beseitigung der E-Scooter entscheide.
(RP/dpa/lnw)

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