Connect with us

Sie suchen ein bestimmtes Thema?

Gesellschaft & Politik

Eilantrag von Blindenverein zum Verbot von E-Scootern abgelehnt

Das Verwaltungsgericht urteilt, dass aufgrund einer durch die Stadt erteilte Sondernutzungserlaubnis die formelle Illegalität entfallen sei.

Drei E-Scooter liegen quer über einem Gehweg.
Wild abgestellte E-Scooter werden für Menschen mit Sehbehinderung schnell zur Stolperfalle. (Foto: Shutterstock)

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen ist mit seinem Versuch gescheitert, E-Scooter in Münster verbieten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Münster lehnte nach Angaben vom Donnerstag per Eilbeschluss einen Antrag ab, nach dem die Stadt Münster erneut über die Beseitigung der Tretroller entscheiden sollte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Stadt stellte nachträglich Sondernutzungserlaubnis aus

Das Gericht hatte bereits im Februar einem ähnlichen Antrag des Vereins teilweise stattgegeben. Der Verein hatte damals argumentiert, seine Mitglieder würden durch die auf den Gehwegen abgestellten E-Scooter massiv in ihrer Mobilität beeinträchtigt. Das Gericht gab der Stadt damals auf, über den Antrag des Vereins, den Geschäftsbetrieb mit stationslosen E-Rollern zu untersagen und entsprechende Beseitigungsverfügungen zu erlassen, neu zu entscheiden.

Das tat die Stadt daraufhin und stellte per Bescheid fest, dass es für eine Beseitigung der Roller keine rechtliche Grundlage gebe. Zudem erteilte sie den Betreibern eine Sondernutzungserlaubnis für Straßen.

Durch diese Entwicklung sei die formelle Illegalität der Straßennutzung entfallen, entschied das Verwaltungsgericht nun in seinem Eilbeschluss vom Dienstag. Der Antragsteller habe keinen Anspruch darauf, dass die Stadt noch einmal neu über die Beseitigung der E-Scooter entscheide.

(RP/dpa/lnw)

Veröffentlicht auf

ROLLINGPLANET ist seit 2012 Deutschlands Onlinemagazin für Menschen mit Behinderung und alle anderen. ROLLINGPLANET ist ein Non-Profit-Projekt, realisiert vom Verein Menschen, Medien und Inklusion e.V., München. Mehr über unser Team erfahren Sie hier.

Kommentieren

Leave a Reply

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Werbung
Werbung
Werbung

DERZEIT AM HÄUFIGSTEN GELESEN

LESETIPPS

Werbung

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Kultur & Lifestyle

Die komplett barrierefreie Veranstaltungsreihe geht diesen Spätsommer in die fünfte Runde. Mit dabei sind 34 cineastische Beiträge und Regisseur Fatih Akin.

Gesellschaft & Politik

Mit einem Gottesdienst beteiligen sich die Kirchengemeinde St. Jacobi, der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg und die Blinden- und Sehbehindertenseelsorge der Nordkirchen am bundesweiten Aktionsmonat.

Alltag, Freizeit, Geld & Recht

Psychosomatische Beschwerden sind schwer zu diagnostizieren. In einem konkreten Fall verweigerte eine Versicherung die Rente. Der Patient wehrte sich gegen den Vorwurf der Simulation - erfolgreich.

Alltag, Freizeit, Geld & Recht

Der Nachweis gilt nicht ewig. Das gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde – aus einem einfachen Grund, wie ein Gericht jetzt entschied.