Vor zehn Jahren wurde Martin Zierold als erster gehörloser Parlamentarier in die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte gewählt. Er zog sich allerdings zurück, weil keine Kommunikationsassistenz oder Gebärdensprachdolmetscher vom Berliner Senat für Kontakte mit den Bürgern gewährleistet wurde.
Viele Gehörlose wollen für das Europäische Parlament, den Bundestag, den Landtag oder die Kommunalvertretungen kandidieren. Das sei für viele derzeit aber nicht möglich oder sehr schwierig. Aus der Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes ist die politische Teilhabe für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen immer noch stark erschwert – die kommunikativen Barrieren sind nach wie vor vorhanden.
So kandidierte 2021 Heike Heubach im Wahlkreis Augsburger Land für die SPD zur Bundestagswahl. Hier habe es ein ganzes Jahr gedauert, bis die Dolmetscherkostenübernahme für den Bundestagswahlkampf über die Eingliederungshilfe vom Bezirk Schwaben genehmigt wurde.
Hungerstreik vor dem Kanzleramt
Vom 19. bis zum 30. Oktober 2021 befand sich Steffen Helbing vor dem Kanzleramt im Hungerstreik (ROLLINGPLANET berichtete). Er forderte eine umfassende politische Teilhabe von Gehörlosen. Diese ist von der UN-Behindertenrechtskonvention bereits vorgeschrieben, sei aber immer noch nicht umgesetzt.

Steffen Helbing mit seiner Frau Gerlinde vor dem Pagodenzelt. (Foto: privat)
„Ich trete in den Hungerstreik, weil ich müde geworden bin. Seit über 16 Jahren bin ich ehrenamtlich aktiv, sowohl politisch als auch privat. Doch geändert hat sich nicht viel. Die Teilhabe von gehörlosen Menschen am gesellschaftlichen Leben ist weiterhin stark eingeschränkt.“,
schrieb Steffen Helbing in einem Manifest, das er allen Interessierten aushändigte.
Das will der Gehörlosen-Bund
Nach Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiere die Bundesrepublik Deutschland Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen auszuüben. So verpflichte sich die BRD zudem sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden.
Aus diesem Grund formulierte der Deutsche Gehörlosen-Bund und seine Mitgliedsverbände gemeinsam Forderungen gegenüber einer künftigen Bundesregierung, welche folgende Punkte umfasst:
- die politische Teilhabe von Gehörlosen auf Augenhöhe mit allen anderen Bürger/-innen
- die Änderung des § 78 Absatz 1 und § 5 SGB IX
- die Streichung der Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX bei den „Leistungen zur Förderung der Verständigung“ und
- die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensabhängigkeit von Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen)
Diesen Forderungen hat die Mitgliederversammlung des Deutschen Gehörlosen-Bundes Ende Oktober 2021 in Kiel zugestimmt. Die komplette Erklärung kann hier als PDF heruntergeladen werden.
(RP/PM)

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